Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Ein neues Kapitel  beginnt!

Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark

Ab dem 1. Juli 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Inhalte des neuen EPR-Gesetzes in Dänemark

Das dänische Parlament hat die am Verursacherprinzip orientierte Verantwortungsdelegation an inverkehrbringende Unternehmen für Verpackungen und Einwegplastikprodukte gebilligt. Dies bedeutet eine wesentliche Umverteilung der Kosten für das Recycling der betroffenen Bereiche: Was bisher die Bürger:innen trugen, wird nun auf die Hersteller:innen übergehen. Inverkehrbringende Unternehmen müssen somit nun die Kosten für das Sammeln und Sortieren von Haushaltsabfällen tragen und sich an Programmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung von Recycling beteiligen. Schätzungen zufolge werden etwa 41.000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen sein. Zusätzlich werden Gebühren für die Entsorgung von Einwegplastik eingeführt.

Für kleinere Hersteller:innen gibt es Ausnahmen: Unternehmen, die weniger als 8 Tonnen Verpackungen jährlich in Dänemark in Umlauf bringen, müssen weniger detaillierte Informationen bereitstellen. Diese Regelung wird 2027 erneut überprüft.

Wichtige Fristen für Unternehmen

Unternehmen, die Verpackungen in Dänemark auf den Markt bringen, sollten beachten: Die Registrierung im Herstellerregister und die Mengenmeldung muss zwischen dem 01. April und 01. September 2024 erfolgen.

Wie sind die Vorgaben zu erfüllen?

Hersteller:innen können ihre Verantwortung entweder individuell oder durch die Teilnahme an kollektiven Verpackungssystemen erfüllen. Diese Systeme müssen alle Verpackungsarten abdecken und national agieren. Das bestehende dänische System für Elektronik- und Batterieabfälle wird erweitert, um auch Verpackungen zu überwachen.

Der Hintergrund der neuen Regelung

Die Entscheidung der dänischen Regierung zielt darauf ab, diejenigen in der Wertschöpfungskette zu identifizieren, die den größten Einfluss auf das Verpackungsdesign haben. Sie stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Abfallwirtschaft und das Recycling in Dänemark zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

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Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

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Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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