Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Staatskassen der EU-Mitgliedstaaten. Faktisch untermauerte Statistiken zeigen, dass im Durchschnitt der gesamten EU rund 20 % der Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer stammen. Diese Zahl belegt die Bedeutung der Mehrwertsteuer für die Erhebung von Mitteln im Steuerbereich. Angesichts dieser Fakten ist es nicht schwer zu verstehen, warum die nationalen Steuerbehörden und die EU ständig nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen, um das Ausmaß von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und anderen illegalen Aktivitäten, die zur Mehrwertsteuerlücke beitragen, zu verringern.

Die Mehrwertsteuerlücke

Die Mehrwertsteuerlücke ist die Differenz zwischen der erhobenen Steuer und der Steuer, die erhoben werden müsste, wenn „alles im Einklang mit den Steuervorschriften gehandhabt worden wäre“. Auf EU-Ebene hat sich die Mehrwertsteuerlücke in den letzten Jahren dank der Einführung ausgefeilterer, wirksamerer Instrumente zur Steuerüberwachung und -erhebung verringert.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die EU-Institutionen kontinuierlich daran arbeiten, ihre Steuererhebungssysteme zu modernisieren, den Verwaltungsaufwand für alle Wirtschaftsbeteiligten mit Geschäftsinteressen in der EU zu verringern und die für die Einhaltung der Steuervorschriften erforderlichen Investitionen zu reduzieren, vor allem wenn sie grenzüberschreitend tätig sind.

Angeregt durch die positiven Ergebnisse der letzten Jahre arbeitet die EU-Kommission seit einiger Zeit daran, die Herausforderungen der modernen, globalisierten Wirtschaft und des wachsenden Anteils an grenzüberschreitenden und EU-internen Transaktionen zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen zu bewältigen.

Die Digitalisierung ist zweifelsohne eine der Haupttriebkräfte für die Ausweitung des grenzüberschreitenden Handels. Wir erleben jeden Monat, wie wichtig der elektronische Handel und die digitale Wirtschaft sind, in der neue Geschäftsmodelle und Sektoren entwickelt werden. Um das Steuererhebungssystem im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug zu stärken, hat die EU-Kommission am 8. Dezember 2022 einen Drei-Säulen-Vorschlag zur Änderung des Mehrwertsteuer-Rechtsrahmens vorgelegt. Der Vorschlag stützt sich auf drei Themen:

  • Vereinfachung der einheitlichen MwSt-Registrierung,
  • die Einführung digitaler Meldepflichten für innergemeinschaftliche Umsätze
  • und die Verbesserung des Steuererhebungsverfahrens im Bereich der Plattformökonomie.

Drei Säulen

Der Vorschlag der EU-Kommission konzentriert sich auf drei verschiedene Bereiche, in denen die EU-Beamten zum jetzigen Zeitpunkt den dringendsten Bedarf an Veränderungen und Verbesserungen sehen.

Digitale Meldepflichten

Die Einführung der digitalen Meldepflicht (DRR) für B2B-Transaktionen innerhalb der EU ist der komplexeste und schwierigste Teil der Reform. Die Kommission schlägt die Einführung eines digitalen Meldesystems auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte vor.

Dies bedeutet praktisch, dass elektronische Rechnungen zum Standard für B2B-Transaktionen innerhalb der EU werden und dass der Steuerzahler verpflichtet ist, die Transaktion gemäß den lokalen Anforderungen digital an die inländische Steuerbehörde zu melden.

Plattform-Ökonomie

Die Europäische Kommission beabsichtigt, für die Betreiber digitaler Plattformen in den Bereichen Personenbeförderung und kurzfristige Vermietung von Unterkünften die gesetzliche Vorschrift des „deemed suppliers“ einzuführen. Aus steuerlicher Sicht bedeutet dies, dass die Plattform die Verantwortung für die Steuererhebung und -abführung für die Transaktionen zwischen den Anbietern und den Endkunden übernimmt, die über die Plattform selbst abgewickelt werden.

Dies bedeutet nicht automatisch, dass alle zugrundeliegenden Anbieter verpflichtet sind, auf die Möglichkeit zu verzichten, für die Steuererhebung und -abführung verantwortlich zu sein, wenn sie für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Sie können dies weiterhin unabhängig tun, aber dies sollte durch einen Vertrag zwischen der Plattform und dem Anbieter unterstützt werden.

Dieser Teil der EU-ViDA wird als angemessene Antwort auf die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs vorgeschlagen, wenn es um die Nichtabführung geschuldeter Steuern durch die in diesen Sektoren tätigen Anbieter geht, und auch um den Versuch, den Wettbewerb zwischen Online- und Offline-Dienstleistern auszugleichen.

Im Juli 2021 führte die EU im Rahmen der Reform des elektronischen Geschäftsverkehrs das Konzept der einzigen Anlaufstelle (One-Stop Shop Scheme, OSS) ein, das eine Erweiterung des zuvor eingeführten Mini-One-Stop Scheme (MOSS) darstellt. Die Erweiterung des ursprünglichen MOSS zeigt sich in der Einrichtung von drei separaten Systemen: dem Nicht-EU-OSS, dem EU-OSS und dem IOSS.

Einer der wichtigsten Gründe für die Einführung dieser Systeme ist die Verringerung der Befolgungskosten für in der EU und in Nicht-EU-Ländern ansässige Unternehmen beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Durch die Nutzung dieser Regelungen können Anbieter ihre Befolgungskosten drastisch senken, wenn sie steuerpflichtige Umsätze in Ländern tätigen, in denen sie nicht ansässig sind oder keine Mehrwertsteuerregistrierung haben.

Die Einführung dieser Regelungen war auf EU-Ebene ein großer Erfolg. Die EU-Kommission hat jedoch eine Reihe von Lücken festgestellt, die angegangen und adäquat gelöst werden sollten. Die Säule der einheitlichen MwSt-Registrierung fasst dies zusammen.

Mit dem Vorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA-Vorschlag) will die EU-Kommission das Spektrum der steuerpflichtigen Umsätze erweitern, die mit Hilfe eines oder mehrerer OSS-Systeme gemeldet werden können. Dies wird zweifelsohne die Befolgungskosten der Unternehmen senken.
Eine der Maßnahmen besteht darin, die Notwendigkeit einer MwSt-Registrierung für Unternehmen aufzuheben, die ihre eigenen Bestände von einem Lager in ein anderes verlagern (Verlagerung ihrer eigenen Waren). Gegenwärtig zieht diese Verlagerung von Waren automatisch die Notwendigkeit nach sich, in dem Land, in das die Waren verlagert werden, für Mehrwertsteuerzwecke registriert zu sein.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Entwicklungen

Wir wollen einen kurzen, aber praktischen Einblick in die Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter seit ihrem offiziellen Vorschlag geben. Die Europäische Kommission schlug am 8. Dezember 2022 eine Änderung des Mehrwertsteuer-Regelungssystems vor. Nach vielen Diskussionen zwischen verschiedenen Parteien, Interessengruppen und Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten gab das EU-Parlament im November 2023 eine positive Stellungnahme zu dem Vorschlag ab.

Am 8. Mai 2024 legte der EU-Rat den überarbeiteten Vorschlag (Entwurf eines Rechtsakts) vor, der die Grundlage für die neue Einigung hätte bilden sollen, da der Rat bereit war, einen vernünftigen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Auffassungen zu den relevanten Teilen des Vorschlags zu finden.

Der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) hielt am 14. Mai 2024 eine Sitzung ab, die eigentlich den Sieg bringen sollte, d.h. der Entwurf des Rates hätte grünes Licht erhalten. Das war jedoch nicht der Fall. Während die Vertreter der Mitgliedstaaten (in den meisten Teilen) den Vorschlägen zustimmten, die sich auf die Säule der einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung und der digitalen Meldepflichten stützen, konnten die unterschiedlichen Ansichten bezüglich der Säule der Plattformökonomie nicht kompromittiert werden.

Der estnische Finanzminister lehnte die Idee der gesetzlichen Einführung des „deemed supplier“-Modells für digitale Plattformbetreiber im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und der Personenbeförderung entschieden ab. Die Beamten versuchten mehrmals, die Bedingungen des ursprünglichen Vorschlags zu ändern, den „starren“ Ansatz, der in der ersten Fassung enthalten war, zu ändern und nach einem Kompromiss zu suchen, aber das estnische Finanzministerium blieb bei seinem Standpunkt. Der Minister forderte, dass das Konzept des „deemed supplier“ für die Betreiber digitaler Plattformen in diesen Sektoren flexibel sein sollte. Dies würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten über eine Opt-out-Klausel verfügen würden, die es ihnen ermöglichen würde, zu entscheiden, ob sie dieses Mandat im Rahmen der nationalen Vorschriften einführen wollen.

Dieser Ansatz wurde von den Ecofin-Mitgliedern entschieden abgelehnt. Auch die letzte Sitzung des Ecofin während der belgischen Präsidentschaft am 21. Juni 2024 hat daran wenig geändert.

Ausblick

Die Verhandlungen werden unter der ungarischen Präsidentschaft stattfinden, die im letzten Quartal 2024 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehat. Es besteht noch die Möglichkeit, dass die ViDA-Reform noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Derzeit wird der Kompromiss des belgischen Ratsvorsitzes zur Änderung der zweiten Säule, der eine „Opt-out“-Klausel für KMU-Plattformen vorsieht, immer noch favorisiert, so dass der estnische Ansatz nur am Rande berücksichtigt wird.

In Kürze wird sich zeigen, ob die Parteien eine Lösung für die „Hindernisse“ bei der Einigung finden. Das nächste Ecofin-Treffen wird am 5. November 2024 stattfinden.

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1stopVAT wurde 2020 gegründet und hat sich schnell einen Ruf als vertrauenswürdiger Partner für die Einhaltung von Steuervorschriften erworben. Wir betreuen über 700 Unternehmen an mehr als 100 Standorten weltweit. Unsere Expertise liegt in der Bewältigung der komplexesten steuerlichen Herausforderungen, sodass sich unsere Kunden auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

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Autor: Aleksandar Delic (1stopVAT)

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