Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt? Und wie könnt ihr euch am besten auf die neuen Anforderungen vorbereiten? In diesem Artikel erfahrt ihr, welche Verpackungen betroffen sind und was ihr tun müsst, um ab 2025 weiterhin in Frankreich compliant zu sein. 

Einführung der EPR-Pflichten für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

Ab 2025 erweitert Frankreich das Prinzip der EPR auf gewerbliche (industrielle und kommerzielle) Verpackungen. Diese Maßnahme ist Teil des französischen Gesetzes „Article L541-10-1″. Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung der Umweltbelastung. 

Während bereits seit dem 1. Januar 2023 Verpackungen in Restaurants und der Gastronomie den EPR-Regelungen unterliegen, werden ab dem 1. Januar 2025 nun auch alle anderen professionellen Verpackungen einbezogen – sogenannte industrielle und kommerzielle Verpackungen (IHC). 

Dies betrifft Verpackungen, die von Unternehmen in Frankreich verwendet werden und bisher nicht unter die EPR-Regelungen fielen, wie Transportverpackungen oder Verpackungen aus der Logistikbranche. Mit der Erweiterung stellt Frankreich sicher, dass auch diese Verpackungen in den Recyclingkreislauf integriert werden. Für Unternehmen bedeutet das: Ihr müsst sicherstellen, dass ihr die neuen Pflichten kennt und euch entsprechend aufstellen. 

Wichtig: Die Verantwortlichkeiten und Pflichten für ausländische Unternehmen, die diese Art der Verpackungen auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, befinden sich aktuell noch in der Diskussion. Mit einem finalen Beschluss wird im Herbst 2024 gerechnet. 

Welche Verpackungen sind betroffen?

Die neuen EPR-Pflichten ab 2025 betreffen eine Vielzahl von Verpackungen. Darunter fallen insbesondere industrielle und kommerzielle Verpackungen (IHC), wie Transportverpackungen (zum Beispiel Kartonagen), Paletten und Kunststoffverpackungen, die bei der Lagerung und dem Versand von Waren verwendet werden. Aber auch Verpackungen aus der Gastronomie, die bislang noch nicht erfasst wurden, sind jetzt Teil der EPR-Regelung. 

Dabei sind nicht nur Einwegverpackungen betroffen, sondern auch wiederverwendbare Verpackungen wie Fässer, Kisten aus Holz oder Kunststoff und andere Behältnisse, die im Gewerbe häufig zum Einsatz kommen. Das Ziel ist es, sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackungen so zu behandeln, dass sie entweder recycelt oder verantwortungsvoll entsorgt werden können. 

Neue Pflichten für Inverkehrbringer ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringen, die neuen EPR-Vorschriften einhalten. Konkret bedeutet das, dass ihr als Inverkehrbringer für den gesamten Lebenszyklus eurer Verpackungen verantwortlich seid – von der Produktion bis zur Entsorgung. Das umfasst sowohl die Rücknahme als auch das Recycling der verwendeten Verpackungen. 

Ähnlich wie bei den Haushaltsverpackungen habt ihr die Möglichkeit, diese Verpflichtungen entweder selbst zu erfüllen oder sie an ein zugelassenes Entsorgungssystem in Frankreich abzugeben. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle Verpackungen, die sie auf den Markt bringen, entweder recyclingfähig sind oder im Rahmen eines Entsorgungssystems verantwortungsvoll verwertet werden. Das erfordert eine genaue Überprüfung und Anpassung bestehender Verpackungs- und Entsorgungsprozesse, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Tipps zur Vorbereitung

Um auf die neuen Regelungen vorbereitet zu sein, solltet ihr als Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen: 

  1. Überprüfung eurer Verpackungen: Startet mit einer Analyse der Verpackungen, die ihr aktuell verwendet. Welche Verpackungen fallen ab 2025 unter die neuen Vorschriften und sind diese bereits recyclingfähig? 
  2. Zusammenarbeit mit Entsorgungssystemen: Wenn ihr nicht plant, eigene Recyclingprogramme zu implementieren, solltet ihr euch frühzeitig um die Lizenzierung eurer Verpackungen bei zugelassenen Entsorgungssystemen in Frankreich kümmern. Hierbei unterstützen wir euch mit unserem Lizenzierungsservice. 
  3. Anpassung eurer Prozesse: Stellt sicher, dass eure internen Abläufe – vom Einkauf bis zur Logistik – an die neuen Anforderungen angepasst werden.  
  4. Dokumentation und Nachweisführung: Ab 2025 müsst ihr in der Lage sein, nachzuweisen, dass ihr euren neuen EPR-Verpflichtungen nachkommt. Stellt sicher, dass alle relevanten Daten zu euren Verpackungen und deren Entsorgung dokumentiert sind.

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