In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?  

Anders als in der EU gibt es hier (noch) keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Stattdessen setzen viele Branchen auf freiwillige Rücknahme- und Recyclinglösungen. Doch bedeutet das, dass Unternehmen keine Verantwortung tragen müssen? Nicht ganz – je nach Produktkategorie und Material können Händler:innen dennoch Pflichten treffen. Wer in die Schweiz exportiert oder hier Verpackungen in Verkehr bringt, sollte prüfen, welche Regelungen gelten. 

Gibt es eine EPR-Pflicht in der Schweiz?

Die Schweiz hat derzeit keine flächendeckende gesetzliche Verpflichtung zur EPR für Verpackungen, wie es in der EU der Fall ist 

Verantwortung ohne EPR-Regelung

Es existiert kein zentrales Register, in das sich Unternehmen eintragen müssen, und auch keine einheitliche Pflicht zur finanziellen Beteiligung an einem System, welches für die Verwertung Sorge trägt. Stattdessen setzen verschiedene Branchenverbände auf freiwillige Rücknahmesysteme. Dazu gehören zum Beispiel PET-Recycling Schweiz, die Sammlung von Altkarton und Glas sowie private Rücknahmesysteme für Kunststoffverpackungen. 

Allerdings bedeutet das Fehlen einer verpflichtenden EPR-Regelung nicht, dass Unternehmen in der Schweiz keine Verantwortung für ihre Verpackungen tragen. Unternehmen sind sich auch ohne Pflicht einig: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, sollte sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden können.  

Zudem gibt es produktbezogene Rücknahmeverpflichtungen – etwa für Batterien, Elektrogeräte oder bestimmte Kunststoffprodukte. Unternehmen müssen sich individuell informieren, welche Form der Verantwortung sie für ihre Verpackungen übernehmen wollen und welche vorgeschriebenen Regeln für ihre Produkte gelten. 

Unterschiede zu EPR-Systemen in der EU

Im Gegensatz zur Schweiz ist EPR in der Europäischen Union gesetzlich verankert. Die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) schreibt vor, dass Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, für deren Sammlung, Recycling und Entsorgung verantwortlich sind. In den meisten EU-Ländern bedeutet das: 

  • Registrierungspflicht bei einer zuständigen Behörde 
  • Lizenzierung von Verpackungen mit entsprechenden Gebühren für Recycling und Entsorgung 
  • Nachweis- und Berichtspflichten über in Umlauf gebrachte Verpackungsmengen 

Ein entscheidender Unterschied: Während in der EU die Verantwortung direkt bei den Hersteller:innen und Händler:innen liegt, setzt die Schweiz stärker auf den freiwilligen Beitrag von Unternehmen sowie die Beteiligung der Verbraucher:innen. Dadurch fehlt eine einheitliche, verpflichtende Kostenbeteiligung, wie sie etwa in Deutschland mit der Verpackungslizenz existiert. 

Allerdings gibt es auch in der Schweiz politische Diskussionen über eine mögliche Anpassung an das EU-Modell. Wer als Unternehmen langfristig in der Schweiz tätig ist, sollte daher mögliche Entwicklungen im Blick behalten. Aktuell ist hier einiges in Bewegung. 

Verpackungsrecycling und Entsorgung in der Schweiz

Das Schweizer Entsorgungssystem unterscheidet sich deutlich von den in der EU üblichen EPR-Modellen. Es beruht auf einer Mischung aus freiwilliger Verantwortungsübernahme durch Branchenlösungen und kommunalen Sammelsystemen. 

Wie funktioniert das Recycling in der Schweiz?

  • Getrennte Sammlung: Die Schweiz setzt auf eine hohe Beteiligung der Bevölkerung bei der Mülltrennung. Materialien wie Glas, Papier, Karton, Aluminium und PET werden über kommunale Sammelstellen oder Detailhändler zurückgeführt.
  • Freiwillige Rücknahmesysteme: Verschiedene Branchen haben eigene Recyclingorganisationen aufgebaut. Dazu gehören unter anderem:
    • PET-Recycling Schweiz für Einweggetränkeflaschen
    • IGORA & Ferro Recycling für Aluminium und Stahlblech
    • VetroSwiss für Altglas
    • Swiss Recycling als Dachverband verschiedener Sammelsysteme
  • Hauskehricht und kostenpflichtige Entsorgung: Verpackungen, die nicht über spezielle Sammelsysteme erfasst werden, landen oft im normalen Haushaltsmüll. Die Kosten für die Abfallentsorgung tragen in der Regel die Verbraucher:innen über Kehrichtsackgebühren oder kommunale Abgaben.

Die Finanzierung der Freiwillige Rücknahmesysteme

Anders als in den meisten EU-Ländern gibt es in der Schweiz keine zentrale Organisation, die Verpackungslizenzen verwaltet oder Recyclinggebühren nach Verpackungsmenge erhebt. Stattdessen finanzieren sich die freiwilligen Systeme über Branchenbeiträge, Mitgliederbeiträge oder vorgezogene Recyclinggebühren (z. B. auf PET-Flaschen).  

Für euch bedeutet das: 

  • Es gibt keine generelle Melde- oder Lizenzierungspflicht für Verpackungen. 
  • Wer Verpackungen in die Schweiz liefert, sollte trotzdem prüfen, ob sie in ein bestehendes Rücknahmesystem integriert werden können. 
  • Ohne verpflichtende Herstellerverantwortung besteht das Risiko, dass weniger wertvolle Verpackungsmaterialien wie Kunststoffverpackungen optimal recycelt werden. 
Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Herausforderungen für Unternehmen, die in der Schweiz verkaufen möchten

Je nach Verpackungsmaterial gibt es unterschiedliche Rücknahmesysteme, in die sich Unternehmen freiwillig einbringen können. Das Fehlen einer zentralen Registrierungspflicht kann es jedoch komplizierter machen, die richtigen Partner für eine nachhaltige Entsorgung zu finden. 

In der Schweiz sind Verbraucher:innen an eine dezentrale Entsorgung gewöhnt: Während Glas und PET meist über Sammelstellen erfasst werden, landen viele Kunststoffverpackungen im kostenpflichtigen Hausmüll. Unternehmen müssen sich daher überlegen, wie sie ihre Verpackungen recyclingfreundlich gestalten, um eine möglichst hohe Wiederverwertung zu ermöglichen. Wer etwa Kunststoffverpackungen vertreibt, sollte prüfen, ob sie in bestehende Rücknahmesysteme integriert werden können.  

Zukunftsausblick: Kommt eine verbindliche EPR-Regelung?

Auch wenn die Schweiz derzeit keine verpflichtende EPR-Regelung hat, wächst der Druck zur Einführung eines geregelten Systems. Es wird zunehmend über eine gesetzlich verpflichtende Herstellerverantwortung für Verpackungen diskutiert. Besonders folgende Faktoren könnten eine zukünftige Regulierung beeinflussen: 

  • Anpassung an EU-Standards: Da viele Schweizer Unternehmen auch in der EU tätig sind, könnte eine Harmonisierung mit den europäischen Vorschriften den Verwaltungsaufwand verringern und Wettbewerbsnachteile vermeiden. 
  • Steigende Umweltanforderungen: Die Schweiz setzt sich ehrgeizige Umweltziele – etwa eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und eine Verbesserung der Recyclingquote. Eine gesetzliche EPR-Pflicht könnte hier einen entscheidenden Beitrag leisten. 
  • Ungleiche Kostenverteilung: Momentan tragen vor allem Verbraucher:innen über Kehrichtsackgebühren die Kosten der Entsorgung. Eine verpflichtende Herstellerverantwortung könnte Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen und für eine gerechtere Finanzierung sorgen. 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wer Verpackungen in der Schweiz in Verkehr bringt, sollte sich frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten. Auch wenn es noch keine verbindliche EPR-Pflicht gibt, könnten sich Unternehmen durch eine nachhaltige Verpackungsstrategie und die freiwillige Teilnahme an Rücknahmesystemen langfristig einen Wettbewerbsvorteil sichern. 

Fazit: Eine verbindliche EPR-Regelung in der Schweiz ist zwar noch nicht beschlossen, aber durchaus möglich. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um sich rechtzeitig an neue Anforderungen anzupassen. 

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