EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht
Bereits seit dem 13. Juni 2013 wird in Polen der Umgang mit Verpackungsabfällen durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) geregelt. In diesem sind unter anderem Anforderungen an die Verpackungen, der Umgang mit Verpackungsabfällen sowie Regelungen bezüglich der Recyclinggebühren festgelegt.
Damit unterliegen in Polen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Regelungen bezüglich der EPR sollen sicherstellen, dass Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen Verantwortung übernehmen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Aus der EPR gehen Pflichten bezüglich des Umgangs mit den eigenen Produkten und Verpackungen einher. Im folgenden Artikel beleuchten wir, was ihr als Händler:innen auf dem polnischen Markt beachten müsst.
Die Registrierungspflicht im BDO
In Polen gewährleistet die Produkt- und Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) die Erfassung von Informationen über Abfälle und die elektronische Abwicklung der Registrierung, Aufzeichnung und Meldepflicht von Unternehmen. Die Registrierung bei der BDO ist für alle Händler:innen und Hersteller:innen verpflichtend und erfolgt seit 2020 ausschließlich online über Formulare in polnischer Sprache. Die Registrierungspflicht im BDO gilt zudem ohne Mengenschwelle und bereits ab der ersten Verpackung, die auf dem polnischen Markt in Umlauf gebracht wird.
Für Unternehmen mit polnischer Niederlassung erfolgt die Registrierung im BDO über das Marschallamt der Woiwodschaft in ihrer Region, für ausländische Unternehmen im Marschallamt der Woiwodschaft in Warschau.
Das sind die EPR-Pflichten für Verpackungen
Die EPR-Pflichten gelten in Polen für alle Unternehmen, die Verpackungen und Produkte in Verpackungen einführen. Darunter fallen sowohl Produzent:innen und Importeur:innen als auch Online-Händler:innen. Unternehmen sind generell verpflichtet, Volumen und Gewicht ihrer Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren und für die Wiederverwertung ihrer Verpackungsabfälle zu sorgen. Hierbei zählen unter anderem Papier, Pappe, Karton, Stahl, Aluminium, Glas, Plastik und Holz zu den EPR-pflichtigen Materialien.
Um in Polen compliant zu sein, müsst ihr euch zum einen als Hersteller:in im BDO registrieren. Zusätzlich zahlt ihr je nach Menge eurer in Polen in Umlauf gebrachten Verpackungen eine sogenannte Ökogebühr an euer EPR-System. Welche Gebühren ihr zahlen müsst, ist in Polen von einer Mengenschwelle abhängig. Die Mengenschwelle legt fest, ab welcher Menge an in Umlauf gebrachten Verpackungen ein Unternehmen verpflichtet ist, einen Beitrag zur Verpackungslizenzierung zu leisten.
EPR-Jahresbericht
Alle in- und ausländischen Unternehmen sind jährlich zur Erstellung eines Jahresberichts verpflichtet. Darin müssen unter anderem Informationen über das Gewicht der verwerteten und recycelten Verpackungen sowie der Grad der Wiederverwertung dieser enthalten sein.
Der Bericht muss aber nicht zwingend selbst vom Unternehmen erstellt werden, sondern kann durch die vom Unternehmen beauftragte Organisation zur Erfüllung der EPR-Pflichten übernommen werden.
Sanktionen bei Verletzung der EPR-Pflichten
Die Nichteinhaltung der EPR-Pflichten in Polen kann nicht unerhebliche Konsequenzen für Händler:innen mit sich bringen. Unternehmen, die sich nicht registrieren oder ihren weiteren EPR-Pflichten nachkommen, können, je nach Schwere des Falls, Geld- und Verwaltungsstrafen drohen. Eine rechtzeitige und korrekte Registrierung ist daher unerlässlich, um compliant aufgestellt zu sein und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Durch die Erfüllung eurer Pflichten stellt ihr aber nicht nur sicher, dass ihr den Anforderungen der EPR-Gesetzgebung in Polen entsprecht, sondern leistet auch einen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!
Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.
Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich
Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?