In ganz Europa sind die gesetzlichen Regelungen für Verpackungen und andere EPR-Schemes immer in Bewegung und werden ständig angepasst. Direkt zum Anfang dieses Jahres sind mehrere neue Verordnungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft getreten. Neue Gesetze in verschiedenen Ländern betreffen unter anderem Hersteller:innen und Händler:innen von Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen und Textilien. Wir haben für euch die wichtigsten EPR-Updates zusammengestellt, damit ihr kein To-Do verpasst.

Die 6 wichtigsten EPR-Updates zu 2015

Das sind einige der wichtigsten Europa-weit anstehenden Fristen und Änderungen, über die wir euch auf dem Laufenden halten und bei deren Umsetzung wir euch gerne unterstützen.

Dänemark

Dänemark hat zu 2025 ein EPR-System für Verpackungen eingeführt und setzt damit die geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC um. Hersteller:innen sind jetzt verpflichtet, sich zu registrieren und ihre Mengen zu melden. Dazu gibt es vergleichbar zum deutschen Herstellerregister LUCID ein dänisches Register, das „Dansk Producentansvar“ (DPA).

Weitere Infos rund um Dänemark gibt es hier: Herstellerverantwortung in Dänemark

Frankreich

Das EPR-System in Frankreich ist zu 2025 auf industrielle und kommerzielle Verpackungen ausgeweitet worden. Unternehmen müssen nun dafür Sorge tragen, dass alle Verpackungen, die sie auf den Markt bringen, recyclingfähig sind oder im Rahmen eines Entsorgungssystems verantwortungsvoll verwertet werden können.

Zusätzlich stehen nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro in der Pflicht, ihre Kund:innen über die Umwelteigenschaften und -merkmale folgender Produktkategorien zu informieren:

  • Verpackungen
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Textilien und
  • Möbel.

Mehr Details dazu findet ihr hier: Neue EPR-Regelungen in Frankreich

Luxemburg

Auch in Luxemburg gibt es EPR-Updates. Importierende Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen. Seit Beginn des Jahres ist hier die Lizenzierung von industriellen Verpackungen für Importeur:innen verpflichtend.

Portugal

In Portugal ist zu 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt worden. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen müssen jetzt mit Sortierhinweisen für jedes Verpackungsmaterial gekennzeichnet werden. Einheitliche Vorgaben gibt es nicht.

Zusätzlich müssen auch gewerbliche Verpackungen ab 2025 in Portugal lizenziert werden. Wer genau verpflichtet ist, ist auch noch nicht klar. Auf unserem Blog halten wir euch auf dem Laufenden.

Spanien

Spanien führte zum 01.01.2025 ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen ein. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab jetzt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Zusätzlich sind auch in Spanien gewerbliche Verpackungen systembeteiligungspflichtig geworden. Alle Details hierzu gibt es hier: Kennzeichnungspflich in Spanien

Hinweis: Falls ihr Waren nach Spanien und Portugal versendet, könnt ihr die Kennzeichnungen aus Spanien auch in Portugal verwenden.

United Kingdom

In UK ist am 21. Januar 2025 offiziell der neue Systemadministrator für die erweiterte Herstellerverantwortung von Verpackungen eingeführt worden. Das Programm verlagert die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen von Steuerzahlern und lokalen Behörden auf Unternehmen, die Verpackungen Inverkehrbringen. PackUK wird für die Festsetzung der EPR-Gebühren, deren Einziehung bei den verpflichteten Herstellern und die Zahlung der Gebühren für die Entsorgung von Verpackungsabfällen an die lokalen Behörden zuständig sein, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Zentrale Änderungen auf EU-Ebene

In der EU treten nicht nur Neuerung in Einzelländern in Kraft, es gibt für 2025 auch zentrale Änderungen, die für alle EU-Staaten wichtig sind:

Die PPWR kommt

Als wichtigste, nun auch beschlossene, Änderung tritt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC ab.

Hersteller:innen sollen noch stärker im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung handeln. Anders als die bisherige Richtlinie ist die Verordnung verpflichtend für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und regelt die Umsetzung, sodass länderspezifische Regelungen vereinheitlicht werden.  Ziel ist es eine EU-weite funktionierende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu sollen Maßnahmen wie Recycling, die Einführung von Mehrwegverpackungen und die Nutzung recycelter Materialien beitragen.

Einen umfassenden Überblick zu den bisher bekannten Änderungen, die durch die PPWR folgen, findet ihr hier: Die PPWR im Überblick

Neuregelung für Batterien

Rund um Batterien gibt es in diesem Jahr auch Neuerungen. Ab dem 18. Februar 2025 sind Hersteller:innen von Batterien für Elektrofahrzeuge verpflichtet, den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien offenzulegen. Darüber hinaus müssen Batterien allgemein mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“ gekennzeichnet werden. Das gilt ab dem 18.August 2025.

Fazit: Die EPR-Updates 2025 stehen im Zeichen der PPWR

2025 bringt umfassende Änderungen für Unternehmen, die Verpackungen in Europa in Verkehr bringen. Besonders große Auswirkungen wird die Einführung der PPWR haben.

Unternehmen müssen sich auf höhere Anforderungen an Recyclingquoten, die Materialtrennung und das Reporting einstellen. Klingt nach viel Verwaltungsarbeit aber die PPWR bietet auch Chancen: Durch innovative Recyclinglösungen und eine verstärkte Kreislaufwirtschaft können Unternehmen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil bei umweltbewussten Verbraucher:innen verschaffen.

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Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

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Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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Vorsprung durch Nachhaltigkeit: Die Chancen der PPWR nutzen

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Die europäische Gesetzgebung wird immer ambitionierter, wenn es um den Schutz der Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft geht. Besonders im Fokus: die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt – und gleichzeitig große Chancen bietet. Denn wer sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen einstellt, kann nicht nur Strafen und kostspielige Nachbesserungen vermeiden, sondern vor allem seine Wettbewerbsfähigkeit stärken.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

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In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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