Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Inhalte des neuen EPR-Gesetzes in Dänemark

Das dänische Parlament hat die am Verursacherprinzip orientierte Verantwortungsdelegation an inverkehrbringende Unternehmen für Verpackungen und Einwegplastikprodukte gebilligt. Dies bedeutet eine wesentliche Umverteilung der Kosten für das Recycling: Was bisher die Bürger:innen trugen, wird nun auf die Hersteller:innen übergehen.

Inverkehrbringende Unternehmen müssen somit nun die Kosten für das Sammeln und Sortieren von Haushaltsabfällen tragen und sich an Programmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung von Recycling beteiligen. Die EPR für Verpackungen gilt für alle Arten von Verpackungen, unabhängig davon, ob es sich um Kunststoff, Glas, Holz, Metall, Pappe, Papier usw. handelt. Weiter wird in Dänemark zwischen drei Arten von Verpackungen unterschieden: Primär- und Verkaufsverpackungen, Sekundärverpackungen und Multipacks sowie Tertiär- und Transportverpackungen. Schätzungen zufolge werden etwa 41.000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen sein. Zusätzlich werden Gebühren für die Entsorgung von Einwegplastik eingeführt.

Für kleinere Hersteller:innen gibt es Ausnahmen: Unternehmen, die weniger als 8 Tonnen Verpackungen jährlich in Dänemark in Umlauf bringen, müssen weniger detaillierte Informationen bereitstellen. Diese Regelung wird 2027 erneut überprüft.

Wichtige Fristen für Unternehmen

Eine Registrierungspflicht für Verpackungen nach der dänischen Verordnung (Bekendtgørelse om registrering og indberetning af emballage) im dänischen Herstellerregister bestand bis zum 31. August 2024.

Am 20. September 2024 wurde eine zusätzliche Verordnung (Bekendtgørelse om visse krav til emballager, udvidet producentansvar for emballage samt øvrigt affald der indsamles med emballageaffald) veröffentlicht. Diese neue Verordnung erweitert die bisherigen Vorschriften und soll voraussichtlich am 31. Dezember 2024 in Kraft treten.

Nach dieser neuen Vorschrift bestehen weitere Fristen für Unternehmen, die Verpackungen auf dem dänischen Markt in Verkehr bringen:

  • Alle Hersteller:innen müssen sich bis zu 14. Januar 2025 einem kollektiven System angeschlossen haben.
  • Hersteller:innen müssen bis zum 1. Juni 2025 die tatsächlich in 2024 in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Für Hersteller, die weniger als 8 Tonnen Verpackung pro Jahr auf den dänischen Markt bringen, gibt es eine vereinfachte Berichterstattung.

Wie sind die Vorgaben zu erfüllen?

Ihr seid verpflichtet euer Unternehmen bei der Dansk Producent Ansvar DPA zu registrieren und dort eure Verpackungsmengen für 2024 zu melden. Zusätzlich müsst ihr euch an einem kollektiven System bis zum 31. August 2024 beteiligt haben und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Ihr habt diese wichtige Frist verpasst? Keine Sorge! Mit unserem Lizenzierungsservice helfen wir weiter!

Der Hintergrund der neuen Regelung

Die Entscheidung der dänischen Regierung zielt darauf ab, diejenigen in der Wertschöpfungskette zu identifizieren, die den größten Einfluss auf das Verpackungsdesign haben. Sie stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Abfallwirtschaft und das Recycling in Dänemark zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

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Ihr versendet eure Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten für euch. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

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Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

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Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?

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Neueste Updates zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

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