Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!




Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.
Inhalte des neuen EPR-Gesetzes in Dänemark
Das dänische Parlament hat die am Verursacherprinzip orientierte Verantwortungsdelegation an inverkehrbringende Unternehmen für Verpackungen und Einwegplastikprodukte gebilligt. Dies bedeutet eine wesentliche Umverteilung der Kosten für das Recycling: Was bisher die Bürger:innen trugen, wird nun auf die Hersteller:innen übergehen.
Inverkehrbringende Unternehmen müssen somit nun die Kosten für das Sammeln und Sortieren von Haushaltsabfällen tragen und sich an Programmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung von Recycling beteiligen. Die EPR für Verpackungen gilt für alle Arten von Verpackungen, unabhängig davon, ob es sich um Kunststoff, Glas, Holz, Metall, Pappe, Papier usw. handelt. Weiter wird in Dänemark zwischen drei Arten von Verpackungen unterschieden: Primär- und Verkaufsverpackungen, Sekundärverpackungen und Multipacks sowie Tertiär- und Transportverpackungen. Schätzungen zufolge werden etwa 41.000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen sein. Zusätzlich werden Gebühren für die Entsorgung von Einwegplastik eingeführt.
Für kleinere Hersteller:innen gibt es Ausnahmen: Sie können von der Herstellerverantwortung befreit werden, es sei denn, sie importieren Verpackungen aus dem Ausland. Ein Kleinstunternehmen ist jedes Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 15 Millionen DKK erzielt. Diese Regelung wird 2027 erneut überprüft.
Wichtige Fristen für Unternehmen
Eine Registrierungspflicht für Verpackungen nach der dänischen Verordnung (Bekendtgørelse om registrering og indberetning af emballage) im dänischen Herstellerregister bestand bis zum 31. August 2024.
Am 20. September 2024 wurde eine zusätzliche Verordnung (Bekendtgørelse om visse krav til emballager, udvidet producentansvar for emballage samt øvrigt affald der indsamles med emballageaffald) veröffentlicht. Diese neue Verordnung erweitert die bisherigen Vorschriften und soll voraussichtlich am 31. Dezember 2024 in Kraft treten.
Nach dieser neuen Vorschrift bestehen weitere Fristen für Unternehmen, die Verpackungen auf dem dänischen Markt in Verkehr bringen:
- Alle Hersteller:innen müssen sich bis zu 14. Januar 2025 einem kollektiven System angeschlossen haben.
- Hersteller:innen müssen bis zum 1. Juni 2025 die tatsächlich in 2024 in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Für Hersteller, die weniger als 8 Tonnen Verpackung pro Jahr auf den dänischen Markt bringen, gibt es eine vereinfachte Berichterstattung.
Wie sind die Vorgaben zu erfüllen?
Ihr seid verpflichtet euer Unternehmen bei der Dansk Producent Ansvar DPA zu registrieren und dort eure Verpackungsmengen für 2024 zu melden. Zusätzlich müsst ihr euch an einem kollektiven System bis zum 31. August 2024 beteiligt haben und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Ihr habt diese wichtige Frist verpasst? Keine Sorge! Mit unserem Lizenzierungsservice helfen wir weiter!
Der Hintergrund der neuen Regelung
Die Entscheidung der dänischen Regierung zielt darauf ab, diejenigen in der Wertschöpfungskette zu identifizieren, die den größten Einfluss auf das Verpackungsdesign haben. Sie stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Abfallwirtschaft und das Recycling in Dänemark zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

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