Ab 2025 ändert sich für Unternehmen, die Waren nach Spanien versenden, ein entscheidender Punkt: Auch gewerbliche Verpackungen werden ab Januar 2025 systembeteiligungspflichtig. Während diese Verpflichtung bisher nur für Haushaltsverpackungen galt, werden ab dem nächsten Jahr auch Handels- und Industrieverpackungen betroffen sein.

Damit ihr euch rechtzeitig vorbereiten und alle neuen Vorgaben erfüllen könnt, erklären wir in diesem Beitrag, was das für euch bedeutet und welche Schritte ihr jetzt schon unternehmen könnt.

Was fällt unter gewerbliche Verpackungen?

In Spanien gelten ab 2025 nicht nur Haushaltsverpackungen, sondern auch gewerbliche Verpackungen als systembeteiligungspflichtig. Doch was versteht man eigentlich unter gewerblichen Verpackungen? Grundsätzlich sind das Verpackungen, die in verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen verwendet werden und die nicht direkt bei Endverbraucher:innen landen. Man unterscheidet dabei in Spanien zwischen zwei Kategorien: 

  1. Commercial Verpackungen: Diese Verpackungen sind für den Gebrauch im Groß- und Einzelhandel, in der Gastronomie, in Büros, auf Märkten sowie im übrigen Dienstleistungssektor bestimmt. Ein Beispiel dafür wären Verpackungen, die zur Lagerung von Lebensmitteln in Restaurants oder zur Warenpräsentation im Einzelhandel verwendet werden. 
  2. Industrieverpackungen: Hierbei handelt es sich um Verpackungen, die bei der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Industrie, der Land- und Viehwirtschaft, der Forstwirtschaft oder der Aquakultur zum Einsatz kommen. Dazu gehören zum Beispiel Verpackungen, die zur Lagerung und zum Transport von Rohstoffen oder Produkten in Fabriken oder landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden. 

Wer ist von der Systembeteiligungspflicht betroffen?

Für Unternehmen, die diese Arten von Verpackungen nach Spanien einführen oder dort verwenden, gelten ab 2025 spezielle Pflichten zur Registrierung und Systembeteiligung. Das betrifft sowohl spanische Hersteller:innen als auch internationale Händler:innen und Importeur:innen.

Entscheidend ist dabei, dass die Verantwortung nicht automatisch bei den Importeur:innen liegt, wie in vielen anderen europäischen Ländern, sondern bei denjenigen, die die Verpackungen erstmalig nach Spanien einführen oder dort in Verkehr bringen. 

Das bedeutet, dass Unternehmen, die Waren oder Produkte nach Spanien exportieren, sicherstellen müssen, dass ihre Verpackungen ordnungsgemäß registriert sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, haften die spanischen Empfänger der Waren als sogenannte „subsidiär Verantwortliche“. Diese Besonderheit hebt Spanien von anderen EU-Ländern ab und macht eine genaue Prüfung der eigenen Lieferkette notwendig. 

Die Rolle der NIF-Nummer

Um die neuen Vorschriften für gewerbliche Verpackungen in Spanien zu erfüllen, müssen sich Unternehmen bei den spanischen Behörden registrieren. Eine zentrale Rolle spielt dabei die NIF-Nummer (Número de Identificación Fiscal), die als Steueridentifikationsnummer für die Registrierung benötigt wird. Für den Registrierungsprozess bei den zuständigen Behörden, wie z. B. dem spanischen Umweltministerium über das Herstellerregister, müsst ihr eure NIF-Nummer angeben. Nach erfolgreicher Registrierung erhaltet ihr eine EPR-Nummer (Erweiterte Herstellerverantwortung), die dann auf Rechnungen und weiteren Geschäftsdokumenten vermerkt werden muss. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Praktische Tipps rund um eure Pflichten in Spanien

Um euch optimal auf die neuen Vorschriften für gewerbliche Verpackungen in Spanien vorzubereiten, haben wir hier einige praktische Tipps:

  1. Frühzeitige Registrierung: Die rechtzeitige Registrierung verhindert mögliche Engpässe und ermöglicht eine reibungslose Umsetzung der neuen Pflichten.
  2. Kennt eure Verpackungen: Verschafft euch einen Überblick darüber, welche Arten von Verpackungen ihr nach Spanien einführt oder dort verwendet. Klärt, ob es sich um Commercial- oder Industrieverpackungen handelt, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
  3. Koordination mit Partner:innen: Wenn ihr mit lokalen Partner:innen oder Dienstleister:innen zusammenarbeitet, stellt sicher, dass diese über die neuen Anforderungen informiert sind und ebenfalls alle erforderlichen Schritte unternehmen.
  4. Compliance-Monitoring: Implementiert interne Kontrollprozesse, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden.
  5. Beratung in Anspruch nehmen: Da Spanien spezielle Anforderungen an gewerbliche Verpackungen stellt, kann es hilfreich sein, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass ihr alle Vorgaben korrekt umsetzt.

So könnt ihr sicherstellen, dass ihr die neuen Regelungen in Spanien problemlos erfüllt und mögliche Sanktionen vermeidet. Klingt alles ganz schön komplex? Kein Problem! Gebt eure Pflichten in Spanien einfach an uns ab!

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

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