PPWR Update: Aktuelle Entwicklungen der EU Verordnung

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Grüner Punkt packaging labeling in Spain

Die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die darauf abzielt, nachhaltige Verpackungslösungen in der Europäischen Union zu fördern. Die PPWR Verordnung wird als einheitliche Regelung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten und somit den gesamten europäischen Binnenmarkt beeinflussen.

Neueste PPWR Updates und EU-Entwicklungen

April 2024: Zustimmung des EU-Parlaments

Am Mittwoch, den 24. April 2024, hat das Parlament die PPWR-Verordnung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments genehmigt. Sie wurde mit 476 Stimmen dafür, 129 dagegen und 24 Enthaltungen angenommen. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das wäre nach aktuellem Stand im Sommer 2026.

März 2024: Vorläufige Einigung im Trilog

Am 4. März 2024 erreichten das Europäische Parlament und der Rat nach zwei Monaten intensiver Verhandlungen (Trilog-Verhandlungen) eine vorläufige Einigung zur PPWR-Verordnung. Der Abschluss der Verhandlungen wird vor den Europawahlen im Juni 2024 allerdings nicht mehr erreicht. Das bedeutet, dass die endgültige Genehmigung und Implementierung der PPWR-Verordnung durch das neu gewählte Europäische Parlament getätigt werden muss. Das wird voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 der Fall sein.

November 2023: Zustimmung des Europäischen Parlaments

Ende November stimmte das Europäische Parlament der PPWR zu. Die Verordnung ist derzeit allerdings noch nicht endgültig. In den kommenden Wochen wird der Europäische Rat die Vorschläge prüfen, gefolgt von den Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat.

Zeitplan: Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die endgültige Verabschiedung der PPWR Verordnung steht noch aus. Der aktuelle Zeitplan sieht wie folgt aus:

  1. Herbst 2024: Erwartete finale Zustimmung durch das neue EU-Parlament
  2. Anschließend: Übersetzung in alle offiziellen EU-Amtssprachen
  3. Voraussichtlich Sommer 2026: Inkrafttreten der PPWR Verordnung

Dieses PPWR Update zeigt, dass die EU-Verordnung auf einem guten Weg ist, implementiert zu werden. Unternehmen sollten die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen und sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

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Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

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Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

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Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?

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