Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?
Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.
Einwegplastik-Steuer in Europa: Das steckt dahinter
Durch die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie sollen einheitliche Regelungen innerhalb der EU geschaffen werden, die die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern sollen. Dazu wurde beispielsweise die Nutzung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte wie Rührstäbchen oder Trinkhalme verboten. Zusätzlich wurde 2021 die sogenannte Plastikabgabe eingeführt.
Sie ist ein weiteres Mittel zur Reduzierung der Umweltrisiken durch die Plastikverschmutzung und dient unter anderem dem Umweltschutz und der Kreislaufwirtschaft. Der Fokus liegt in der EU auf dem Plastikverpackungsmüll. Durch die Plastikabgabe werden alle Mitgliedsstaaten der EU zu einer Zahlung (Plastikabgabe) verpflichtet, die sich jeweils aus der Menge an nicht recyceltem Plastikmüll errechnet.
Durch fehlende EU-weite Vorgaben zur Umsetzung der Abgabe besteht ein Flickenteppich an Regelungen und Gesetzgebungen. Dies erschwert international agierenden Händler:innen und Unternehmen den Verkauf ihrer Produkte in verschiedenen EU-Staaten. Daher ist es umso wichtiger, sich mit den jeweiligen Gesetzgebungen der Länder frühzeitig auseinanderzusetzen, um keine Fristen oder neue Anforderungen zu verpassen.
Plastiksteuer in Italien: Umsetzung und Auswirkungen
Zur Finanzierung der EU-Plastikabgabe wurde im italienischen Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz 160/2019) am 27. Dezember 2019 die Plastiksteuer beschlossen. Diese betrifft unter anderem Einwegverpackungen aus Kunststoff sowie Kunststoffvorrichtungen, die für den Verschluss, die Vermarktung und Präsentation von Einwegartikeln genutzt werden. Ausnahmen gelten für Verpackungen aus kompostierbaren Kunststoffen und Verpackungen für medizinische Artikel, sowie recyceltes Kunststoffmaterial.
Wer muss die Steuer zahlen?
Besteuert werden alle Unternehmen, die die genannten Produkte in Italien herstellen oder vertreiben und dort ansässig sind. Händler:innen aus anderen Mitgliedsstaaten, die Waren nach Italien einführen und an private Endkunden vertreiben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Unternehmen ohne Sitz in Italien müssen dazu einen (gesamtschuldnerischen) Steuervertreter in Italien zur Pflichterfüllung ernennen.
Das sollten Händler:innen jetzt beachten
Mit der geplanten Einführung im Juli wird die Höhe der italienischen Steuer 0,45 € pro Kilogramm enthaltenen Neukunststoff, mit einer Ausnahmeregelung für Beträge unter 25 €, betragen. Sie soll einen Anreiz für den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungsoptionen schaffen. Wird die Kunststoffsteuer nicht ordnungsgemäß gezahlt, drohen steuerpflichtigen Händler:innen hohen Geldstrafen. Diese können zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer liegen. Auch für verspätete Zahlungen drohen Sanktionen.
Die erneute Verschiebung der Einführung in Italien wirft zwar Fragen zur Umsetzung und Wirksamkeit auf, doch im Sinne der Nachhaltigkeit ist zu hoffen, dass die baldige Einführung einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltigerer Praktiken in der Verpackungsindustrie darstellt. Denn auch in anderen Ländern wird über die Plastiksteuer diskutiert. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU tätig sind, sollten daher regelmäßig die national geltenden Regelungen prüfen. Welche Regelungen aktuell in Spanien oder Deutschland gelten, findet ihr in unserem Blog.
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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz
In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.
PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick
Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.
2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.