Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

 

Einwegplastik-Steuer in Europa: Das steckt dahinter

Durch die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie sollen einheitliche Regelungen innerhalb der EU geschaffen werden, die die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern sollen. Dazu wurde beispielsweise die Nutzung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte wie Rührstäbchen oder Trinkhalme verboten. Zusätzlich wurde 2021 die sogenannte Plastikabgabe eingeführt.  

Sie ist ein weiteres Mittel zur Reduzierung der Umweltrisiken durch die Plastikverschmutzung und dient unter anderem dem Umweltschutz und der Kreislaufwirtschaft. Der Fokus liegt in der EU auf dem Plastikverpackungsmüll. Durch die Plastikabgabe werden alle Mitgliedsstaaten der EU zu einer Zahlung (Plastikabgabe) verpflichtet, die sich jeweils aus der Menge an nicht recyceltem Plastikmüll errechnet. 

Durch fehlende EU-weite Vorgaben zur Umsetzung der Abgabe besteht ein Flickenteppich an Regelungen und Gesetzgebungen. Dies erschwert international agierenden Händler:innen und Unternehmen den Verkauf ihrer Produkte in verschiedenen EU-Staaten. Daher ist es umso wichtiger, sich mit den jeweiligen Gesetzgebungen der Länder frühzeitig auseinanderzusetzen, um keine Fristen oder neue Anforderungen zu verpassen.  

Plastiksteuer in Italien: Umsetzung und Auswirkungen

Zur Finanzierung der EU-Plastikabgabe wurde im italienischen Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz 160/2019) am 27. Dezember 2019 die Plastiksteuer beschlossen. Diese betrifft unter anderem Einwegverpackungen aus Kunststoff sowie Kunststoffvorrichtungen, die für den Verschluss, die Vermarktung und Präsentation von Einwegartikeln genutzt werden. Ausnahmen gelten für Verpackungen aus kompostierbaren Kunststoffen und Verpackungen für medizinische Artikel, sowie recyceltes Kunststoffmaterial.

Wer muss die Steuer zahlen?

Besteuert werden alle Unternehmen, die die genannten Produkte in Italien herstellen oder vertreiben und dort ansässig sind. Händler:innen aus anderen Mitgliedsstaaten, die Waren nach Italien einführen und an private Endkunden vertreiben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Unternehmen ohne Sitz in Italien müssen dazu einen (gesamtschuldnerischen) Steuervertreter in Italien zur Pflichterfüllung ernennen. 

Das sollten Händler:innen jetzt beachten

Mit der geplanten Einführung im Juli wird die Höhe der italienischen Steuer 0,45 € pro Kilogramm enthaltenen Neukunststoff, mit einer Ausnahmeregelung für Beträge unter 25 €, betragen. Sie soll einen Anreiz für den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungsoptionen schaffen. Wird die Kunststoffsteuer nicht ordnungsgemäß gezahlt, drohen steuerpflichtigen Händler:innen hohen Geldstrafen. Diese können zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer liegen. Auch für verspätete Zahlungen drohen Sanktionen. 

Die erneute Verschiebung der Einführung in Italien wirft zwar Fragen zur Umsetzung und Wirksamkeit auf, doch im Sinne der Nachhaltigkeit ist zu hoffen, dass die baldige Einführung einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltigerer Praktiken in der Verpackungsindustrie darstellt. Denn auch in anderen Ländern wird über die Plastiksteuer diskutiert. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU tätig sind, sollten daher regelmäßig die national geltenden Regelungen prüfen. Welche Regelungen aktuell in Spanien oder Deutschland gelten, findet ihr in unserem Blog.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

read more
Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

read more
Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?

read more