FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ihr findet hier die Antworten auf die Fragen, die uns häufig gestellt werden. Ist eure Frage nicht dabei? Dann kontaktiert uns jederzeit gerne!

Unser Service

Welche Services bietet LIZENZERO.EU mir?

LIZENZERO.EU ist eure Plattform für die europaweite Verpackungslizenzierung. Was bedeutet das? Wir unterstützen euch mit einer kostenlosen Kurzanalyse und sagen euch anschließend in welchen Ländern ihr verpflichtet seid.  Anschließend könnt ihr die Verpackungslizenzierung in euren Zielländern ganz einfach über unseren Lizenzierungsservice an uns abgeben.

Ihr wollt euch erstmal nur informieren und noch keine Lizenzierung vornehmen? Dann schaut doch mal bei unseren Informationspaketen vorbei.

Ist eine Verpackungslizenzierung direkt bei LIZENZERO.EU möglich?

 

Das kommt darauf an, für welchen Service ihr euch entscheidet.

Wählt ihr den Lizenzierungsservice, bei dem unser erfahrenes Team für europaweite Verpackungslizenzierung die Vorgabenerfüllung für euch übernimmt und euch zur persönlichen Beratung zur Verfügung steht, müsst ihr nicht mehr selbst tätig werden.

Wollt ihr euch erstmal nur informieren und noch keine Verpackungslizenzierung vornehmen, bieten wir euch unsere Informationspakete an. Hierin ist keine Lizenzierung enthalten.

Für die Verpackungslizenzierung in Deutschland steht euch darüber hinaus unser Schwestershop LIZENZERO.DE zur Verfügung, über den ihr in wenigen Schritten lizenzieren und von zahlreichen Zusatzleistungen profitieren, die euch die Vorgabenerfüllung des deutschen Verpackungsgesetzes erleichtern.

EU-weite Verpackungslizenzierung

Was bedeutet „Verpackungslizenzierung“?

Dem Begriff der Verpackungslizenzierung oder Verpackungslizenz liegt in Deutschland das Prinzip der Produktverantwortung zugrunde: So sind gemäß des Verpackungsgesetzes Händler:innen und Hersteller:innen, die verpackte Produkte an Endverbraucher:innen vertreiben, nicht nur für das Produkt selbst, sondern auch für die Verpackung und ihren Entsorgungs- sowie Verwertungsweg verantwortlich. Um diese Verantwortung zu erfüllen, sind die Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Verpackungen bei einem dualen System entgeltlich zu beteiligen oder auch zu „lizenzieren“.

Mit den Lizenzentgelten werden anschließend Sammlung, Sortierung und Verwertung finanziert, mit dem Ziel, den Materialkreislauf zu schließen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

Eine ähnliche Systematik findet sich auch in den anderen EU-Ländern. Allen gemein ist dabei die EU-Verpackungsrichtlinie als Basis. Die einzelnen Vorgaben, Lizenzierungsprozesse und Entgelthöhen sind jedoch sehr unterschiedlich und insofern nicht immer leicht zu durchschauen. Deshalb helfen wir euch dabei eure Vorgaben einfach zu erfüllen!

Auf welcher Gesetzgebung basieren die Vorgaben zur Verpackungslizenzierung in Europa?

Die Vorgaben zur Verpackungslizenzierung in EU-Ländern basieren auf der EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, novelliert 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/852). Sie regelt die EU-weiten Anforderungen an das Recycling von Verpackungsabfällen und bildet die Grundlage für die diesbezüglich in den jeweiligen Staaten geltenden nationalen Gesetzgebungen. Zur Erfüllung der Zielvorgaben, die die EU an das Verpackungsrecycling stellt, nimmt die Richtlinie Händler:innen und Hersteller:innen in die Pflicht, sich entgeltlich am Recycling ihrer in Umlauf gebrachten Verpackungen zu beteiligen (= sie zu lizenzieren).

Wie die konkrete Übersetzung in das eigene Landesrecht jeweils aussieht, bestimmt jeder Mitgliedsstaat selbst, sodass sich die Vorgaben mitunter stark von Land zu Land unterscheiden. Hinzu kommt, dass auch die meisten Drittländer außerhalb der EU ähnliche Gesetze haben. Insbesondere für Händler:innen und Hersteller:innen, die in mehrere europäische Länder exportieren, ist die Umsetzung der Vorgaben somit sehr komplex.

Was ist eine Haushaltsverpackung?

Haushaltsverpackungen sind all jene Verpackungen, die durch den Verkauf und/oder Versand der darin enthaltenen Produkte typischerweise bei privaten Endverbraucher:innen anfallen und dort auch entsorgt werden. Hierzu zählen ausdrücklich neben Produkt- auch Versandverpackungen inklusive aller Bestandteile. Die Inverkehrbringer:innen dieser Verpackungen sind verpflichtet, diese im jeweiligen Zielland zu lizenzieren und so ihrer Produktverantwortung nachzukommen, damit das Recycling der in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe gewährleistet ist.

Was ist eine Gewerbeverpackung?

Gewerbeverpackungen sind solche Verpackungen, die für den Transport von Waren zu einem anderen Händler:innen oder Hersteller:innen verwendet werden und im Handel verbleiben (= B2B-Verpackungen). Diese Art von Verpackungen fällt entsprechend nicht bei Endverbraucher:innen zu Hause an. Einige Zielländer fordern neben der Lizenzierung von Haushaltsverpackungen auch die Lizenzierung von Gewerbeverpackungen.

Größere Abfälle (z. B. Bauschutt oder Sperrmüll) wiederum haben nichts mit der Lizenzierung zu tun und müssen vom Endverbraucher per Containerdienst der Verwertung zugeführt werden.

Welche Sanktionen sind zu erwarten, wenn die Lizenzierungspflicht missachtet wird?

Hierauf gibt es keine pauschale Antwort, denn wie die Vorgaben, Lizenzentgelte und Prozesse variieren, fällt auch die Sanktionierung von Verstößen unterschiedlich aus.

Üblicherweise zählen aber Handelsverbote, Abmahnungen sowie zum Teil hohe Bußgelder (z. B. bis zu 200.000 € in Deutschland oder bis zu 7.500 € pro Materialfraktion in Frankreich) zum Strafenkatalog jeder Nation. In einzelnen Zielländern können gar mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen werden.

Ab welcher Verpackungsmenge gelten die Verpflichtungen?

Das variiert von Land zu Land. In einigen Zielländern existieren Mindestmengen, in anderen wiederum – wie z. B. Deutschland – gelten die Verpflichtungen ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung.

Welche Kosten für die Lizenzierung sind in den einzelnen Ländern zu erwarten?

Die Höhe der Lizenzentgelte unterscheidet sich von Land zu Land mitunter deutlich. Relevante Faktoren, die in der Berechnung berücksichtigt werden, sind zumeist die Verpackungsmenge sowie die Materialien. Hinzu kommen können Kosten für Behörden, die Bearbeitung etc.

Eure Bestellung

Worin unterscheiden sich die einzelnen Länderpakete der Informationspakete und welches eignet sich am besten für meine Zwecke?

Unsere beiden Kombi-Informationspakete sind modular aufgebaut und umfassen wichtige Informationen zur Lizenzierung in den verschiedenen Ländern.

Je nach Bedarf wählt ihr dann flexibel die für euch passende Variante:

a) Einzelland: Wählt einzelne Länder, in die ihr exportiert oder den Export plant und profitiert von unserem günstigen Preis pro Land!
b) TOP-5-Paket: Ihr versendet in mehrere europäische Länder? Dann hakt gleich die 5 beliebtesten Zielländer ab + spart euch 40% gegenüber der Einzelbuchung.

Was bietet der Lizenzierungsservice gegenüber den Handlungsleitfäden?

Unser Lizenzierungsservice bietet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket: Statt der eigenhändigen Lizenzierung in den Handlungsleitfäden, die sich insbesondere bei kleineren Volumina lohnt, unterstützt Sie unser erfahrenes Team im Rahmen des Lizenzierungsservices umfassend bei der europaweiten Verpackungslizenzierung, berät Sie ausführlich zu den einzelnen Schritten und steht Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit gerne.

Gibt es eine Kündigungsfrist beim Kauf der Informationspakete?

Ihr schließt mit den Informationspakaten bei LIZENZERO.EU kein Abo ab, sodass keine Kündigung erforderlich ist. Euer Zugang ist ein Jahr lang gültig, nach dessen Ablauf er automatisch erlischt. Eine Neu- oder Hinzubestellung von Paketen und/oder Zielländern ist jederzeit möglich.

Kontakt

Ihr habt noch offene Fragen? Dann schreibt uns gern!