Initiativen wie der Green Deal und die Plastiksteuer zeigen, dass die Europäische Union dem Umweltschutz große Bedeutung beimisst. Ein Schlüsselelement in diesem Bestreben ist die EU-Verpackungsrichtlinie, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen wachsender Verpackungsabfälle zu minimieren und eine effektive Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedsländern zu unterstützen. Die Implementierung dieser Richtlinie variiert jedoch von Land zu Land. In Deutschland beispielsweise wird dies durch das Verpackungsgesetz geregelt, während Österreich eine eigene Verpackungsverordnung hat. In Frankreich ist eine der Hauptanforderungen die sogenannte Kennzeichnungspflicht. Diese verpflichtet Unternehmen, Produkte und Verpackungen, die letztendlich im Haushalt der Verbraucher:innen entsorgt werden, mit dem Triman-Logo und einem Sortierhinweis zu versehen. Diese Regelung betrifft auch nicht-französische Online-Händler:innen, die ihre Waren an Privatkund:innen in Frankreich verkaufen.

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