Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich
In Frankreich gab es eine wichtige Änderung in der Abfallwirtschaft: Die Zusammenlegung der EPR-Ströme (Erweiterte Herstellerverantwortung) für Verpackungen und grafisches Papier. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen, die Abfallentsorgung zu optimieren und die Umweltbelastung zu reduzieren. Doch was bedeutet diese Zusammenlegung konkret und welche Auswirkungen hat sie? Wir verraten es euch in diesem Blogbeitrag.
Was ist EPR (Extended Producer Responsibility)?
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein umweltpolitisches Instrument, das die Hersteller von Produkten für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte verantwortlich macht – einschließlich der Entsorgung. In Frankreich gilt diese Regelung für verschiedene Produktkategorien, darunter Verpackungen und grafisches Papier.
Wer ist von EPR-Verpflichtungen in Frankreich betroffen?
EPR-Verpflichtungen gelten in Frankreich für alle Unternehmen, die Produkte aus bestimmten Kategorien verkaufen. Neben diesen verschiedenen Produkten (z.B. Möbel, Textilien usw.) fallen aber eben auch Verpackungen und grafisches Papier unter die EPR. Alle Händler, die Verpackungen, grafisches Papier oder andere Produkte aus den entsprechenden Produktgruppen in Frankreich an private Endverbraucher:innen vertreiben, müssen Verantwortung für deren Entsorgung übernehmen. Dies betrifft auch Online-Händler mit Sitz außerhalb Frankreichs, die ihre Produkte in Frankreich vertreiben.
Was ist grafisches Papier?
Die Definition von „grafischem Papier“ gilt für alle Papiere von unter 224 g/m2. Zu den betroffenen Papieren gehören (unter anderem): Broschüren, Flyer, Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, Mailings, Briefpapiere, Verwaltungsdokumente, Postumschläge, Plakate, Gebrauchsanweisungen, Sonderscheine, Banknoten usw.
Es gibt dabei kein Mindestvolumen, ab dem ersten Papier, das auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht wird, ist es also obligatorisch, der Produktverantwortung nachzukommen.
Ziele und Vorteile der Zusammenlegung
Vorher wurden Verpackungen und grafisches Papier in getrennten Strömen gesammelt und recycelt. Diese Trennung führte jedoch zu ineffizienten Prozessen und höheren Kosten. Mit der Zusammenlegung dieser beiden EPR-Ströme soll eine effizientere Sammlung, Trennung und Verwertung von Abfällen erreicht werden.
1. Erhöhung der Recyclingquote: Durch die gemeinsame Sammlung und Verarbeitung von Verpackungen und grafischem Papier sollen höhere Recyclingraten erzielt werden. Dies trägt dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren und wertvolle Rohstoffe zu schonen.
2. Kosteneffizienz: Die Zusammenlegung der Ströme soll die Kosten für Sammlung und Recycling senken. Durch effizientere Prozesse und die Reduzierung von Doppelstrukturen können finanzielle Ressourcen besser genutzt werden.
3. Einheitliche Entsorgungssysteme: Verbraucher profitieren von klareren und einfacheren Entsorgungssystemen. Durch die Vereinheitlichung der Sammlung wird es einfacher, Abfälle korrekt zu trennen und zu entsorgen.
Fazit
Die Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und grafisches Papier in Frankreich ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft. Durch effizientere Prozesse, höhere Recyclingquoten und geringere Kosten profitieren sowohl die Umwelt als auch die Wirtschaft. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Änderungen vorbereiten, um die Chancen, die sich daraus ergeben, optimal zu nutzen.
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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!
Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.
Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich
Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?