Umsatzsteuer im E-Commerce und das One-Stop-Shop-Konzept – Ein Überblick

Umsatzssteuer im E-Commerce

Internationale Lieferungen spielen eine entscheidende Rolle im globalen Wirtschaftswachstum, insbesondere für den E-Commerce-Bereich. Dieser Aspekt wurde auch von der Europäischen Union erkannt, weshalb sie seit Juli 2021 ihre Steuervorschriften entsprechend angepasst hat. Diese Anpassungen bringen nicht nur die Erfüllung bestimmter Vorgaben, beispielsweise aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit sich, sondern legen auch zusätzliche Verpflichtungen für Händler:innen fest, die Produkte an Endverbraucher:innen innerhalb der EU versenden.

Ihr möchtet mehr darüber erfahren, was sich seit dem 1. Juli 2021 geändert hat? Dann haben wir hier für euch alle relevanten Neuerungen zusammengetragen, einschließlich einer detaillierten Erklärung des neuen One-Stop-Shop-Verfahrens.

 

EU-Mehrwertsteuerregelungen für Online-Händler:innen vor Juli 2021

Vor der Einführung der neuer Regelungen mussten Online-Händler:innen, die ihre Produkte in andere europäische Länder verkauften, die Mehrwertsteuer gemäß bestimmten Schwellenwerten regeln. Diese Schwellenwerte bestimmten, ob die Steuer im Ursprungsland oder im Bestimmungsland der Ware zu entrichten war. Jedes EU-Mitgliedsland setzte eigene Schwellen fest, die üblicherweise bei einem Jahresumsatz von 35.000 EUR oder 100.000 EUR lagen.

Zum Beispiel: Ein deutscher Online-Händler, der Waren im Wert von über 35.000 EUR pro Jahr nach Frankreich verkaufte, musste sich bisher beim französischen Finanzamt registrieren und die französische Mehrwertsteuer (20 %) abführen. Lag der Umsatz unter dieser Schwelle, wurde die deutsche Mehrwertsteuer (19 %, bzw. zeitweise 16 %) fällig.

Darüber hinaus waren bis zu diesem Zeitpunkt Importe aus Nicht-EU-Ländern für Waren unter 22 EUR von der Steuer befreit.

Seit dem 1. Juli 2021 wurden diese Bestimmungen größtenteils durch das im Jahr 2017 beschlossene VAT-eCommerce-Paket für alle EU-Staaten ersetzt.

VAT-eCommerce-Paket: Neue EU-Mehrwertsteuerregelungen seit Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 ersetzt eine einheitliche EU-Umsatzschwelle von 10.000 EUR (netto) pro Jahr die zuvor von jedem EU-Land individuell festgelegten Lieferschwellen. Dies bedeutet, dass Unternehmer:innen, die diese Schwelle in einem EU-Land überschreiten, die Mehrwertsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abführen müssen.

Zusätzlich müssen Händler:innen, die bisher unter den einzelnen Länder-Umsatzschwellen blieben, aber insgesamt mehr als 10.000 EUR (netto) im gesamten EU-Raum umsetzen, ihre Produkte bei grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen im jeweiligen Zielland versteuern (weitere Informationen zur Umsatzschwelle finden Sie unter „Schwellenwertregelung 2021“). Es gilt nun eine gesamteuropäische kumulierte Umsatzschwelle. Überschreiten Händler:innen diese, werden sie in allen EU-Ländern steuerpflichtig, in denen sie an private Verbraucher:innen verkaufen. Die bisherige Steuerbefreiung für Waren unter 22 EUR entfällt, was zu einer erhöhten Steuerpflicht für viele Händler:innen führt.

Beispiel 1: Ein deutscher Händler, der ausschließlich an Privatkunden in Spanien verkauft und einen EU-weiten Umsatz von über 10.000 EUR erzielt, muss nun die spanische Mehrwertsteuer von 21 % entrichten – zuvor waren es 19 %.

Beispiel 2: Verkauft ein deutscher Händler an Privatkunden in Frankreich, Spanien und Italien und übersteigt nur in Italien die 10.000 EUR Umsatzgrenze pro Jahr, wird er dennoch in allen drei Ländern mehrwertsteuerpflichtig, da die EU-weite Schwelle überschritten wurde.

Da die Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern zwischen 17 % und 27 % variieren, kann diese Änderung die Kosten für viele Händler:innen erheblich erhöhen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, der durch die Notwendigkeit der Mehrwertsteuerregistrierung in jedem Bestimmungsland entsteht, wurde das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) eingeführt.

VAT E-Commerce Package

Regelungen zur Umsatzschwelle ab 2021: Vorgehen bis zum Erreichen von 10.000 EUR

Bis zum Erreichen der EU-weiten Umsatzgrenze von 10.000 EUR pro Jahr müssen Unternehmer:innen die Umsätze aus Verkäufen in andere EU-Länder im Herkunftsland versteuern, anstatt im Bestimmungsland der Ware.

Berücksichtigung deutscher Umsätze in den neuen EU-Umsatzsteuervorgaben

Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Umsätze, die außerhalb Deutschlands erzielt werden. Für das Erreichen der 10.000-EUR-Grenze werden nur grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU berücksichtigt.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach Erreichen der 10.000-EUR-Schwelle

Das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS), eingeführt im Jahr 2015, wurde 2021 zum umfassenderen OSS-Verfahren für den E-Commerce erweitert. Online-Händler:innen, die über die EU-weite Umsatzgrenze von 10.000 EUR hinausgehen, können das OSS-Verfahren nutzen, um ihre Umsätze in verschiedenen Ländern zu deklarieren. Im OSS-System werden alle EU-weiten B2C-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen erfasst.

Über dieses System können Händler:innen ihre gesamte Umsatzsteuerschuld aus verschiedenen Ländern in einer einzigen Zahlung begleichen. In Deutschland wird das OSS-System vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, welches die eingezahlte Umsatzsteuer anschließend an die entsprechenden EU-Länder weiterleitet.

Die Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren ist für Unternehmer:innen freiwillig, bietet jedoch insbesondere für kleinere Händler erhebliche Vorteile und Vereinfachungen. Ohne das OSS-Verfahren müssten Händler:innen, die die Umsatzschwelle überschreiten, für jedes Zielland einen / eine Steuerberater:in oder ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen, um die jeweiligen Umsatzsteuerverpflichtungen im Ausland zu erfüllen. Dies würde nicht nur einmalige Registrierungskosten, sondern auch laufende monatliche Kosten verursachen. Durch die Nutzung des OSS-Verfahrens können Händler:innen diesen Aufwand vermeiden und alle Umsätze bequem online melden.

Beonderheiten im E-Commerce: Berücksichtigung von Fulfilment-Diensten im Ausland

Das aktuelle OSS-Verfahren deckt nicht alle Szenarien im Onlinehandel ab. Besondere Fälle, wie die Inanspruchnahme von Fulfilment-Dienstleistungen im Ausland oder der Vertrieb über Online-Marktplätze, sind im Rahmen des OSS-Verfahrens momentan noch nicht vollständig integrierbar.

Ein Beispiel hierfür ist der Verkauf über ein Amazon-Programm wie Pan EU oder CEE. In solchen Fällen werden die Waren oft in einem Fulfilment-Center im Ausland, beispielsweise in Polen, gelagert und von dort an die Konsument:innen versendet. Diese Vorgänge führen zu innergemeinschaftlichen Verbringungen und Erwerben (B2B-Transaktionen), die im OSS-Verfahren bisher nicht abgebildet werden können. In solchen Fällen müssen sich Händler:innen entweder direkt im Zielland für die Umsatzsteuer registrieren, falls sie die 10.000-EUR-Schwelle überschreiten, oder in Deutschland, wenn ihre Gesamtumsätze in der EU unter 10.000 EUR liegen.

Unveränderte Regelungen beim Vertrieb in Nicht-EU-Drittländer

Die aktuellen Regelungen betreffen ausschließlich den B2C-Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union. Für Geschäfte mit Drittländern außerhalb der EU gelten diese Neuerungen nicht. Das bedeutet, dass beim Versand aus der EU in Drittländer das Umsatzsteuerrecht des Versandlandes zur Anwendung kommt. Für Sendungen aus Deutschland in Nicht-EU-Drittländer ist somit das deutsche Umsatzsteuerrecht maßgeblich. Hierbei ist es besonders wichtig, die Nachweispflichten zu beachten (hier findet ihr weitere Informationen dazu).

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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

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Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?

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Neueste Updates zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Neueste Updates zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Staatskassen der EU-Mitgliedstaaten. Faktisch untermauerte Statistiken zeigen, dass im Durchschnitt der gesamten EU rund 20 % der Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer stammen. Diese Zahl belegt die Bedeutung der Mehrwertsteuer für die Erhebung von Mitteln im Steuerbereich. Angesichts dieser Fakten ist es nicht schwer zu verstehen, warum die nationalen Steuerbehörden und die EU ständig nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen, um das Ausmaß von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und anderen illegalen Aktivitäten, die zur Mehrwertsteuerlücke beitragen, zu verringern.

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Die Verpackungskennzeichnung in Italien: Ein umfassender Leitfaden

Die Kennzeichnungspflicht in Italien

Wer Waren nach Italien verschickt, sollte unbedingt die dortigen Vorschriften zur Kennzeichnung beachten.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Handhabung von Verpackungsmaterialien bestimmt, haben andere europäische Länder wie Frankreich und Italien eigene Gesetze. Diese verlangen neben der Lizenzierung von Verpackungen häufig auch eine spezifische Kennzeichnung, die auf das jeweilige Land zugeschnitten ist.

Hintergrund der Kennzeichnungspflicht in Italien

Die Kennzeichnungsvorschriften in Italien sind durch das Dekret 116/2020 festgelegt. Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Onlinehändler:innen dazu verpflichtet, Produkt-, Versand- und Transportverpackungen in Italien zu kennzeichnen, um sicherzustellen, dass diese einem effizienten Recyclingprozess unterzogen werden können. Im italienischen Verpackungsgesetz setzen sich diese Vorschriften sowohl aus verbindlichen Anforderungen als auch freiwilligen Empfehlungen zusammen.

Das Ziel der Regelungen ist es, dass recyclingfähige Verpackungen, die bei italienischen Endverbraucher:innen anfallen, leicht von anderen Verpackungsarten unterschieden werden können. Dies ermöglicht den Verbraucher:innen eine sachgerechte Entsorgung und fördert somit den Recyclingprozess. Im Kern steht hinter dem Gesetz das Streben nach verstärktem Ressourcenschutz und einer verbesserten Kreislaufwirtschaft. Damit leistet Italien einen Beitrag zu nachhaltigeren Praktiken und dem verantwortungsbewussten Umgang mit Verpackungsmaterialien.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Anforderungen an die Kennzeichnung von Verpackungen

Die Regelungen für verschiedene Verpackungsarten haben teils spezifische Vorgaben. Entscheidend ist es, Verpackungen mit gut erkennbaren Entsorgungshinweisen für Verbraucher:innen zu kennzeichnen. Gemäß der Richtlinie 97/192/EG muss die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien dabei durch einen alphanumerischen Code angegeben werden. Hierfür muss jeder Bestandteil der Verpackung mit einem entsprechenden Code und einem deutlich sichtbaren Entsorgungshinweis versehen werden. Die Verbraucherinformationen sollten zudem in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein. In einigen Fällen können die erforderlichen Informationen zu Zusammensetzung und richtiger Entsorgung auch über QR-Codes oder Webseiten bereitgestellt werden. Dies ermöglicht eine flexible und moderne Umsetzung der Kennzeichnungspflichten.

Um eine praxisnahe Umsetzung dieser Vorschriften zu erleichtern, hat das nationale Verpackungskonsortium CONAI einen Leitfaden zum Dekret herausgebracht. Für detaillierte Schritte und weitere Informationen zu den Verpflichtungen in Italien findet ihr hier den Handlungsleitfaden.

Die Verpflichtungen im Überblick:

  1. Kennzeichnung von Verpackungen für private Endverbraucher:innen: Verpackungen, die von privaten Endverbraucher:innen entsorgt werden, müssen deutlich mit einem klaren Entsorgungshinweis versehen sein.
  2. Alphanumerischer Code gemäß 97/192/EG für Verpackungsmaterialien: Die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien wird durch einen alphanumerischen Code gemäß der Richtlinie 97/192/EG angegeben.
  3. Verständliche Hinweise in Italienisch: Die bereitgestellten Hinweise sollten in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein, um eine klare Kommunikation mit den Verbraucher:innen sicherzustellen.
  4. Empfehlung zur individuellen Kennzeichnung von Materialkomponenten: Es wird empfohlen, jede einzelne Materialkomponente der Verpackung mit ihrem entsprechenden Materialcode und Entsorgungshinweis zu versehen.
  5. Freiheit bei der grafischen Gestaltung auf Italienisch: Es gibt keine genauen Vorgaben für die grafische Gestaltung der Hinweise, außer dass diese auf Italienisch verfasst sein müssen.
  6. Informationen über QR-Codes oder Webseiten: In einigen Fällen können Informationen zur Zusammensetzung und richtigen Entsorgung auch über QR-Codes oder auf Webseiten bereitgestellt werden.

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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

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Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

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Neueste Updates zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

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Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Staatskassen der EU-Mitgliedstaaten. Faktisch untermauerte Statistiken zeigen, dass im Durchschnitt der gesamten EU rund 20 % der Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer stammen. Diese Zahl belegt die Bedeutung der Mehrwertsteuer für die Erhebung von Mitteln im Steuerbereich. Angesichts dieser Fakten ist es nicht schwer zu verstehen, warum die nationalen Steuerbehörden und die EU ständig nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen, um das Ausmaß von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und anderen illegalen Aktivitäten, die zur Mehrwertsteuerlücke beitragen, zu verringern.

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Das Triman-Logo in Frankreich: Neuerungen und Anforderungen

Verpackungsgesetz Frankreich

Initiativen wie der Green Deal und die Plastiksteuer zeigen, dass die Europäische Union dem Umweltschutz große Bedeutung beimisst. Ein Schlüsselelement in diesem Bestreben ist die EU-Verpackungsrichtlinie, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen wachsender Verpackungsabfälle zu minimieren und eine effektive Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedsländern zu unterstützen. Die Implementierung dieser Richtlinie variiert jedoch von Land zu Land. In Deutschland beispielsweise wird dies durch das Verpackungsgesetz geregelt, während Österreich eine eigene Verpackungsverordnung hat. In Frankreich ist eine der Hauptanforderungen die sogenannte Kennzeichnungspflicht. Diese verpflichtet Unternehmen, Produkte und Verpackungen, die letztendlich im Haushalt der Verbraucher:innen entsorgt werden, mit dem Triman-Logo und einem Sortierhinweis zu versehen. Diese Regelung betrifft auch nicht-französische Online-Händler:innen, die ihre Waren an Privatkund:innen in Frankreich verkaufen. Wir haben für euch alle relevanten Informationen im Folgenden zusammengestellt:

Was versteht man unter dem französischen Triman-Logo?

Das Triman-Logo ist ein französisches Kennzeichnungssystem, das darauf abzielt, Konsument:innen über die richtige Entsorgung von Produkten und Verpackungen zu informieren. Es dient als visueller Hinweis darauf, dass Produkt und Verpackung separat entsorgt werden müssen, um eine effektive Wiederverwertung zu ermöglichen. Produzent:innen, Importeur:innen und Verkäufer:innen sind verpflichtet, neben dem Triman-Logo zusätzliche Informationen zur sachgemäßen Entsorgung bereitzustellen. Das passiert über die Sortierhinweise (Mehr dazu unten). Dies erleichtert es den Verbraucher:innen, Produkt und Verpackung ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen, was wiederum zur Förderung einer effizienten Kreislaufwirtschaft beiträgt.

Seit dem 1. Januar 2021 sind die Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht im französischen Umweltgesetzbuch verankert. Dies bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt auch Elektrogeräte und deren Verpackungen der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Neben dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne müssen diese seit 2022 zusätzlich mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden (siehe Grafik).

Eine weitere bedeutende Änderung trat im Januar 2022 in Kraft: Bisher konnten Händler:innen, die nicht die Hersteller:innen der Ware sind, durch das Triman-Logo auf ihren Onlineshops zur korrekten Trennung anleiten. Seit 2022 ist dies nicht mehr ausreichend. Es ist nun erforderlich, das Logo direkt auf der Verpackung anzubringen.

Das Design des Triman-Logos setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • Eine Figur, die den oder die verantwortungsvolle:n Konsument:in darstellt.
  • Drei Pfeile in der Mitte, die für die Trennung und Sammlung im Sinne einer verbesserten Abfallverwertung stehen.
  • Ein feiner Pfeil im Hintergrund, der den Recyclingprozess symbolisiert.
Triman Logo Frankreich
Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Der Sortierhinweis als Ergänzung zum Triman-Logo

Seit dem 1. Januar 2022 ist es für Inverkehrbringer:innen von Haushaltsverpackungen auf dem französischen Markt verpflichtend, mit der Implementierung der sogenannten Sorting-Info zu beginnen.

Laut diesem Anforderungskatalog müssen seit dem 9. September 2022 alle Verkaufsverpackungen mit dem Triman-Logo und speziell für den französischen Markt entwickelten Trennhinweisen versehen sein. Diese Trennhinweise beinhalten neben dem Länderkürzel für Frankreich (bei Vertrieb außerhalb Frankreichs idealerweise ergänzt durch das Kürzel „FR“) auch Angaben zu den einzelnen Verpackungskomponenten und den entsprechenden Trennbehältern. Die Darstellung der Trennhinweise kann in Textform (auf Französisch), als Piktogramm oder in einer Kombination aus beidem erfolgen, wobei strikte länderspezifische Darstellungsregeln zu beachten sind.

  • In Frankreich werden üblicherweise alle nicht aus Glas bestehenden Verpackungen in der „Gelben Tonne“ entsorgt, während Glasverpackungen im grünen Glascontainer zu entsorgen sind. Dies vereinfacht die Kennzeichnung und Trennung für Verbraucher:innen.
  • Bei Verpackungen mit mehreren Komponenten müssen diese einzeln aufgeführt und entsprechend eingeordnet werden.
Triman Logo mit mehreren Verpackungselementen

Bitte nutzt auch unser Download-Angebot am Ende dieses Beitrags.

Diese Kennzeichnungsregelungen gelten für alle in Frankreich vertriebenen Verkaufsverpackungen und betreffen sowohl inländische als auch ausländische Vertreiber:innen, unabhängig vom Vertriebskanal. Ausnahmen von der neuen Sorting-Info sind:

Glas-Getränkeverpackungen

Bei Getränkeverpackungen aus Glas ist die Anbringung des Triman-Logos sowie der länderspezifischen Trennhinweise auf dem Etikett freiwillig. Sollten Etiketten noch veraltete Kennzeichnungen aufweisen, mussten diese bis spätestens zum 9. März 2023 aktualisiert werden.

Kleine Verpackungseinheiten

Für Verpackungen unter 10 cm² ohne Gebrauchsanweisung oder Ähnliches ist erforderlich, dass die Informationen über das Triman-Logo und die Trennhinweise elektronisch verfügbar sind (z.B. auf der Website, der Produktseite im Onlineshop usw.).

Verpackungen mit einer Größe von 10 bis 20 cm² ohne Gebrauchsanweisung oder Ähnliches müssen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet sein, während die Trennhinweise elektronisch abrufbar sein müssen (z.B. auf der Website, der Produktseite im Onlineshop usw.).

Bei Verpackungen bis zu 20 cm², die eine Gebrauchsanweisung oder Ähnliches enthalten, müssen sowohl das Triman-Logo als auch die Trennhinweise auf dieser Beilage aufgeführt sein.

Die Kennzeichnungspflicht ist mit einer Lizenzierungspflicht in Frankreich verbunden. Schon ab dem Vertrieb eines einzelnen Produkts auf dem französischen Markt entsteht die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Lizenzierung der Verkaufsverpackungen.

Wann ist die Anbringung der Hinweise erforderlich?

Für den Import von Produkten nach Frankreich ist es wichtig, die französische Verpackungsrichtlinie zu beachten. Diese beinhaltet nicht nur eine Kennzeichnungspflicht, sondern auch die Verpflichtung zur Registrierung bei einem französischen Recycling-System, ähnlich den Anforderungen des deutschen Verpackungsgesetzes.

UPDATE: Neue Deadlines in Frankreich für das Triman Logo!
Für zahlreiche Produktgruppen ist das Triman bereits Pflicht. Doch neue kommen ständig dazu. Diese neuen Deadlines für Produktgruppen gibt es:

  • Möbel: Pflicht für alle Produkte seit dem 15. Juni 2023
  • DIY und Garten Produkte: bis zum 06. Juni 2024
  • Spielzeug: bis zum 06. Juni 2024
  • Dekorative Textil-Produkte (Möbel-EPR): bis zum 25. August 2024
  • Baumaterialien (für Kosumenten): bis 28. März 2025

Um zu überprüfen, ob eure Produkte mit dem Triman-Logo sowie den Sortierhinweisen versehen werden müssen, könnt ihr die nachfolgende Grafik als schnelle Orientierungshilfe verwenden:

Verwendung des Triman Logos

Der Präventionsplan

Aufgrund der Neuerungen im französischen Gesetz zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) ergeben sich neue Anforderungen: Bis zum 15. Oktober 2023 war es erforderlich, beim französischen dualen System einen Plan zur Reduzierung der Umweltauswirkungen Ihrer Verpackungen einzureichen. Dieser Plan wird alle fünf Jahre auf seine Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Ihr habt die Möglichkeit, euch einem kollektiven Plan anzuschließen oder einen individuellen Plan zu erstellen.

Ab 2024: Zusammenlegung der DPR-Wertschöpfungsketten für Grafisches Papier und Haushaltsverpackungen!

Im Streben nach einer effizienteren und umweltfreundlicheren Kreislaufwirtschaft hat Frankreich beschlossen, die Wertschöpfungsketten für Grafisches Papier und Haushaltsverpackungen ab Januar 2024 zu vereinen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Synergien zu schaffen und die Umweltauswirkungen der Produktion und Entsorgung zu minimieren. 

Was bedeutet das konkret? Ein verbessertes Kreislaufsystem, das den gesamten Lebenszyklus von Grafischem Papier und Haushaltsverpackungen umfasst. Von der Produktion bis zum Recycling – alles unter einem nachhaltigen Dach. Dank dieser Fusion können wir Ihnen ab Januar 2024 eine Betreuung über nur einen Vertrag für die gesamte neue Branche, Haushaltsverpackungen und grafische Papiere, anbieten. 

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet eure Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne. 

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Das Triman Logo zum Download

1. Rechtsklick auf das Bild

2. Auf „Speichern unter“ klicken

3. Abspeichern

Triman Logo Frankreich

Alle zusammengefassten Richtlinien finden ihr im nachfolgenden Guide, der vom französischen Systemanbieter CITEO herausgegeben wurde (Empfehlung: Ladet das Handbuch herunter und speichert es, um es immer zur Hand zu haben): Zum Handbuch

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

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Neueste Updates zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

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EU plant neue Regelungen für Verpackungen: Die PPWR im Überblick

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, stellt eine umfassende EU-Regulation dar, die den deutschen Verpackungsmarkt grundlegend verändern wird. Diese PPWR-Zusammenfassung beleuchtet die wichtigsten Aspekte der neuen Verordnung und ihre Bedeutung für Deutschland.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Überblick und Potenziale für Deutschland

Die Packaging and Packaging Waste Regulation zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Verpackungen in der gesamten EU, einschließlich Deutschland, zu fördern. Als EU-weite Verordnung wird die PPWR einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten gelten und damit auch die deutsche Gesetzgebung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen maßgeblich beeinflussen.

Update: Am 04.03.2024 haben Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung verkündet. Ein wichtiger Schritt! Das Gesetz erhielt außerdem am 24.04.2024 seine Zustimmung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden.

Kernpunkte der PPWR-Zusammenfassung

Recyclingfähigkeit: Die Packaging and Packaging Waste Regulation setzt neue Standards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen in Deutschland.

Einsatz recycelter Materialien: Besonders für Kunststoffverpackungen werden strikte Quoten für den Einsatz recycelter Materialien festgelegt.

Abfallreduzierung: Die PPWR gibt klare Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen vor, was deutsche Unternehmen zu Anpassungen zwingen wird.

Kennzeichnungspflichten: Neue Kennzeichnungsstandards für recyclingfähige Verpackungen werden eingeführt.

Mehrwegsysteme: Die Packaging and Packaging Waste Regulation fördert die Ausweitung von Mehrwegsystemen in Deutschland.

Auswirkungen der Packaging and Packaging Waste Regulation auf den deutschen Markt

Die Einführung der Packaging and Packaging Waste Regulation wird weitreichende Folgen für den deutschen Verpackungsmarkt haben. Unternehmen in Deutschland müssen ihre Verpackungsstrategien überdenken und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Diese PPWR-Zusammenfassung verdeutlicht, dass die Regulation sowohl Chancen als auch Herausforderungen für deutsche Unternehmen bietet. Einerseits fördert sie Innovation und Nachhaltigkeit, andererseits erfordert sie Investitionen und Umstellungen in den Produktions- und Verpackungsprozessen.

Für den deutschen Markt bedeutet die Packaging and Packaging Waste Regulation einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungsindustrie, der jedoch mit erheblichem Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen, verbunden sein wird. Deutsche Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der PPWR vertraut machen, um gut vorbereitet zu sein, wenn die Regulation in Kraft tritt.

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FAQ

Was ist die PPWR?

PPWR“ steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, was auf Deutsch „Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung“ bedeutet. Diese Regulierung bezieht sich in der Regel auf Gesetze und Vorschriften, die darauf abzielen, die Menge und die Auswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren

Wann kommt die PPWR?

Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union tritt in mehreren Phasen in Kraft. Ein zentraler Bestandteil der Verordnung, die sogenannte „Eco-modulated Extended Producer Responsibility“ (EPR), wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

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Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für industrielle und kommerzielle Verpackungen in Frankreich

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Ab 2025 steht für viele Unternehmen in Frankreich eine Veränderung an: Auch industrielle und kommerzielle Verpackungen fallen ab dann unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die neue Vorschrift ist Teil der französischen Gesetzgebung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Verpackungen, die bisher nicht erfasst wurden, nun in den Recyclingkreislauf aufgenommen werden. Aber was genau bedeutet das für euch als Unternehmen, wenn ihr Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt?

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Neueste Updates zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

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