EPR-Update 2025: News für Unternehmen

In ganz Europa sind die gesetzlichen Regelungen für Verpackungen und andere EPR-Schemes immer in Bewegung und werden ständig angepasst. Direkt zum Anfang dieses Jahres sind mehrere neue Verordnungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft getreten. Neue Gesetze in verschiedenen Ländern betreffen unter anderem Hersteller:innen und Händler:innen von Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen und Textilien. Wir haben für euch die wichtigsten EPR-Updates zusammengestellt, damit ihr kein To-Do verpasst.

Die 6 wichtigsten EPR-Updates zu 2025

Das sind einige der wichtigsten Europa-weit anstehenden Fristen und Änderungen, über die wir euch auf dem Laufenden halten und bei deren Umsetzung wir euch gerne unterstützen.

Dänemark

Dänemark hat zu 2025 ein EPR-System für Verpackungen eingeführt und setzt damit die geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC um. Hersteller:innen sind jetzt verpflichtet, sich zu registrieren und ihre Mengen zu melden. Dazu gibt es vergleichbar zum deutschen Herstellerregister LUCID ein dänisches Register, das „Dansk Producentansvar“ (DPA).

Weitere Infos rund um Dänemark gibt es hier: Herstellerverantwortung in Dänemark

Frankreich

Das EPR-System in Frankreich ist zu 2025 auf industrielle und kommerzielle Verpackungen ausgeweitet worden. Unternehmen müssen nun dafür Sorge tragen, dass alle Verpackungen, die sie auf den Markt bringen, recyclingfähig sind oder im Rahmen eines Entsorgungssystems verantwortungsvoll verwertet werden können.

Zusätzlich stehen nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro in der Pflicht, ihre Kund:innen über die Umwelteigenschaften und -merkmale folgender Produktkategorien zu informieren:

  • Verpackungen
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Textilien und
  • Möbel.

Mehr Details dazu findet ihr hier: Neue EPR-Regelungen in Frankreich

Luxemburg

Auch in Luxemburg gibt es EPR-Updates. Importierende Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen. Seit Beginn des Jahres ist hier die Lizenzierung von industriellen Verpackungen für Importeur:innen verpflichtend.

Portugal

In Portugal ist zu 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt worden. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen müssen jetzt mit Sortierhinweisen für jedes Verpackungsmaterial gekennzeichnet werden. Einheitliche Vorgaben gibt es nicht.

Zusätzlich müssen auch gewerbliche Verpackungen ab 2025 in Portugal lizenziert werden. Wer genau verpflichtet ist, ist auch noch nicht klar. Auf unserem Blog halten wir euch auf dem Laufenden.

Spanien

Spanien führte zum 01.01.2025 ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen ein. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab jetzt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Zusätzlich sind auch in Spanien gewerbliche Verpackungen systembeteiligungspflichtig geworden. Alle Details hierzu gibt es hier: Kennzeichnungspflich in Spanien

Hinweis: Falls ihr Waren nach Spanien und Portugal versendet, könnt ihr die Kennzeichnungen aus Spanien auch in Portugal verwenden.

United Kingdom

In UK ist am 21. Januar 2025 offiziell der neue Systemadministrator für die erweiterte Herstellerverantwortung von Verpackungen eingeführt worden. Das Programm verlagert die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen von Steuerzahlern und lokalen Behörden auf Unternehmen, die Verpackungen Inverkehrbringen. PackUK wird für die Festsetzung der EPR-Gebühren, deren Einziehung bei den verpflichteten Herstellern und die Zahlung der Gebühren für die Entsorgung von Verpackungsabfällen an die lokalen Behörden zuständig sein, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Zentrale Änderungen auf EU-Ebene

In der EU treten nicht nur Neuerung in Einzelländern in Kraft, es gibt für 2025 auch zentrale Änderungen, die für alle EU-Staaten wichtig sind:

Die PPWR kommt

Als wichtigste, nun auch beschlossene, Änderung tritt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC ab.

Hersteller:innen sollen noch stärker im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung handeln. Anders als die bisherige Richtlinie ist die Verordnung verpflichtend für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und regelt die Umsetzung, sodass länderspezifische Regelungen vereinheitlicht werden.  Ziel ist es eine EU-weite funktionierende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu sollen Maßnahmen wie Recycling, die Einführung von Mehrwegverpackungen und die Nutzung recycelter Materialien beitragen.

Einen umfassenden Überblick zu den bisher bekannten Änderungen, die durch die PPWR folgen, findet ihr hier: Die PPWR im Überblick

Neuregelung für Batterien

Rund um Batterien gibt es in diesem Jahr auch Neuerungen. Ab dem 18. Februar 2025 sind Hersteller:innen von Batterien für Elektrofahrzeuge verpflichtet, den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien offenzulegen. Darüber hinaus müssen Batterien allgemein mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“ gekennzeichnet werden. Das gilt ab dem 18.August 2025.

Fazit: Die EPR-Updates 2025 stehen im Zeichen der PPWR

2025 bringt umfassende Änderungen für Unternehmen, die Verpackungen in Europa in Verkehr bringen. Besonders große Auswirkungen wird die Einführung der PPWR haben.

Unternehmen müssen sich auf höhere Anforderungen an Recyclingquoten, die Materialtrennung und das Reporting einstellen. Klingt nach viel Verwaltungsarbeit aber die PPWR bietet auch Chancen: Durch innovative Recyclinglösungen und eine verstärkte Kreislaufwirtschaft können Unternehmen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil bei umweltbewussten Verbraucher:innen verschaffen.

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EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

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Die Europäische Union hat in den letzten Jahren einen umfassenden Regulierungsrahmen geschaffen, der elektronische Marktplätze vor neue Herausforderungen stellt. Kontrollpflichten zielen so zum Beispiel darauf ab, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und faire Handelsbedingungen zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret? Welche Verantwortung tragen elektronische Marktplätze, und welche Auswirkungen hat das auf Händler:innen, die diese Plattformen nutzen?

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Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU

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PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

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Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

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Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

In Frankreich gab es eine wichtige Änderung in der Abfallwirtschaft: Die Zusammenlegung der EPR-Ströme (Erweiterte Herstellerverantwortung) für Verpackungen und grafisches Papier. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen, die Abfallentsorgung zu optimieren und die Umweltbelastung zu reduzieren. Doch was bedeutet diese Zusammenlegung konkret und welche Auswirkungen hat sie? Wir verraten es euch in diesem Blogbeitrag.

Was ist EPR (Extended Producer Responsibility)?

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein umweltpolitisches Instrument, das die Hersteller von Produkten für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte verantwortlich macht – einschließlich der Entsorgung. In Frankreich gilt diese Regelung für verschiedene Produktkategorien, darunter Verpackungen und grafisches Papier.

Wer ist von EPR-Verpflichtungen in Frankreich betroffen?

EPR-Verpflichtungen gelten in Frankreich für alle Unternehmen, die Produkte aus bestimmten Kategorien verkaufen. Neben diesen verschiedenen Produkten (z.B. Möbel, Textilien usw.) fallen aber eben auch Verpackungen und grafisches Papier unter die EPR. Alle Händler, die Verpackungen, grafisches Papier oder andere Produkte aus den entsprechenden Produktgruppen in Frankreich an private Endverbraucher:innen vertreiben, müssen Verantwortung für deren Entsorgung übernehmen. Dies betrifft auch Online-Händler mit Sitz außerhalb Frankreichs, die ihre Produkte in Frankreich vertreiben.

Was ist grafisches Papier?

Die Definition von „grafischem Papier“ gilt für alle Papiere von unter 224 g/m2. Zu den betroffenen Papieren gehören (unter anderem): Broschüren, Flyer, Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, Mailings, Briefpapiere, Verwaltungsdokumente, Postumschläge, Plakate, Gebrauchsanweisungen, Sonderscheine, Banknoten usw.
Es gibt dabei kein Mindestvolumen, ab dem ersten Papier, das auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht wird, ist es also obligatorisch, der Produktverantwortung nachzukommen.

Ziele und Vorteile der Zusammenlegung

Vorher wurden Verpackungen und grafisches Papier in getrennten Strömen gesammelt und recycelt. Diese Trennung führte jedoch zu ineffizienten Prozessen und höheren Kosten. Mit der Zusammenlegung dieser beiden EPR-Ströme soll eine effizientere Sammlung, Trennung und Verwertung von Abfällen erreicht werden.

1. Erhöhung der Recyclingquote: Durch die gemeinsame Sammlung und Verarbeitung von Verpackungen und grafischem Papier sollen höhere Recyclingraten erzielt werden. Dies trägt dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren und wertvolle Rohstoffe zu schonen.

2. Kosteneffizienz: Die Zusammenlegung der Ströme soll die Kosten für Sammlung und Recycling senken. Durch effizientere Prozesse und die Reduzierung von Doppelstrukturen können finanzielle Ressourcen besser genutzt werden.

3. Einheitliche Entsorgungssysteme: Verbraucher profitieren von klareren und einfacheren Entsorgungssystemen. Durch die Vereinheitlichung der Sammlung wird es einfacher, Abfälle korrekt zu trennen und zu entsorgen.

Fazit

Die Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und grafisches Papier in Frankreich ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft. Durch effizientere Prozesse, höhere Recyclingquoten und geringere Kosten profitieren sowohl die Umwelt als auch die Wirtschaft. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Änderungen vorbereiten, um die Chancen, die sich daraus ergeben, optimal zu nutzen.

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EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

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Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU

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PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

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Europas Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft: Die EU-Abfallrahmenrichtlinie erklärt

Europas Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft: Die EU-Abfallrahmenricht­linie erklärt

Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten.

Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

Kernaspekte der EU-Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2008/98/EG setzt innerhalb der EU den Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfall. Ein Kernziel der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist dabei der Schutz der Umwelt. Als ein zentrales Element wurde dazu eine fünfstufige Abfallhierarchie festgelegt, die die Prävention, die Vorbereitung zur Wiederverwertung, das Recycling, eine sonstige Verwertung und die Entsorgung beinhaltet. Sie ordnet die verschiedenen Methoden der Abfallbewirtschaftung in eine Rangfolge, die sicherstellen soll, dass Abfall so weit wie möglich vermieden oder auf die umweltfreundlichste Weise verwertet wird. 

Ein weiterer Aspekt der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Diese verpflichtet Hersteller:innen dazu, Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte zu übernehmen, einschließlich der Phase, in der diese zu Abfall werden. Die EPR umfasst finanzielle und organisatorische Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Beteiligung an der Finanzierung von Sammel- und Recyclingprogrammen für bestimmte Produkte und Verpackungen am Ende ihres Lebenszyklus. 

Mit der novellierten Abfallrahmenrichtlinie soll die Kreislaufwirtschaft zudem unter anderem durch den Ausbau und die Spezifizierung von Abfallvermeidungsprogrammen sowie eine Anhebung der Recyclingquoten gefördert werden. 

Herausforderungen der Richtlinie

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie sind nach wie vor die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Ausgangslagen und Fortschritte im Abfallmanagement. Das führt zu unterschiedlichen Geschwindigkeiten bei der Umsetzung der Richtlinie und sorgt für einen Flickenteppich an Regelungen innerhalb der EU. Die Umsetzung in nationale Gesetze erfordert zudem eine enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, den nationalen Regierungen und den lokalen Behörden. Diese multilaterale Zusammenarbeit kann durch unterschiedliche politische Prioritäten und regulatorische Rahmenbedingungen erschwert werden.  

Weiter erfordert die Entwicklung von Technologien zur Abfallbehandlung und -verwertung erhebliche Investitionen. Dies stellt für öffentliche und private Akteure eine Herausforderung dar. Zudem gibt es technologische Barrieren, etwa bei der Entwicklung effizienter Recyclingverfahren für komplexe Materialien und Produkte. 

Zusätzlich besteht die Notwendigkeit, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Abfallvermeidung und das Recycling zu schärfen. Ohne die aktive Beteiligung der Bürger:innen und Unternehmen können die Maßnahmen der Richtlinie nicht vollständig wirksam werden. Die Förderung eines nachhaltigen Konsumverhaltens und die Sensibilisierung für die Umweltauswirkungen von Abfall sind entscheidend.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Auswirkungen und Zukunftsperspektiven für die EU

Seit der Einführung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurden bedeutende Fortschritte in der Abfallbewirtschaftung erzielt. Viele Mitgliedstaaten haben ihre Recyclingquoten erhöht und Maßnahmen zur Abfallvermeidung erfolgreich umgesetzt.  

Die Abfallrahmenrichtlinie wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den sich verändernden Herausforderungen und neuen Erkenntnissen gerecht zu werden. Künftige Entwicklungen könnten verstärkte Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft umfassen, wie die Einführung strengerer Recyclingquoten und die Förderung von Forschung und Innovation im Bereich Abfallmanagement.  

Langfristig trägt die konsequente Umsetzung nicht nur zum Schutz der Umwelt bei, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile. Durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft werden Ressourcen geschont und neue Möglichkeiten im Bereich Recycling entstehen. Zudem leistet die Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU, indem sie die CO2-Emissionen aus der Abfallverwertung reduziert. 

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