EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

EUDR Verordnung verschoben

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1115/ 2023) sollte eigentlich ab dem 30.12.2024 offiziell starten – doch die Umsetzung wurde noch knapp vor ihrem Start um 12 Monate verschoben. Grund für die Verschiebung der EUDR sind unter anderem Verzögerungen bei den Vorbereitungen durch die EU-Kommission selbst. Für betroffene Unternehmen bedeutet das neue Datum erstmal ein Aufatmen und etwas mehr Zeit für ihre eigenen Vorbereitungen. Warum diese Vorbereitung auf die EUDR Verordnung so wichtig ist und was die Verzögerung bedeutet, schauen wir uns im Folgenden etwas genauer an. 

Was ist die EUDR Verordnung?

Die EUDR soll verhindern, dass entwaldungsfördernde Produkte in die EU gelangen. Unternehmen müssen entwaldungsfreie Lieferketten nachweisen. 

Das Ziel des EUDR Gesetzes

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung ist es, den Beitrag der EU an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren. Sie betrifft globale Lieferketten also vor allem Wälder in Ländern außerhalb der EU, wie zum Beispiel in Südamerika oder Asien. Weniger Abholzung soll einen besseren Umweltschutz gewährleisten und einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung der Wälder weltweit sicherstellen. Waldschutz bedeutet auch Schutz der Biodiversität, nicht nur der Pflanzen-, sondern auch der Tierwelt. Außerdem soll illegale Vertreibung der lokalen und indigenen Bevölkerung verhindert werden.

Welche Rohstoffe und Produkte betrifft die EUDR?

Die Entwaldungsverordnung der EU gilt für eine Liste an Rohstoffen: Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rind (Fleisch, nicht Milch) und Kautschuk. Nicht nur die Rohstoffe, sondern auch aus ihnen hergestellte Produkte unterliegen der EUDR. Beispiele sind Schokolade, Holzmöbel und Papier. Die Menge oder der Wert der Rohstoffe und Produkte spielt dabei keine Rolle. 

Die Liste ist nicht festgeschrieben, sondern wird in Zukunft um weitere Rohstoffe ergänzt werden.  

EUDR - Betroffene Rohstoffe

Ein wichtiger Hinweis, der in vielen Überblickartikeln fehlt: Egal, ob ein Produkt in der EU oder anderswo auf der Welt hergestellt wird – die Regeln gelten für alle! Ist das Produkt aus Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rind oder Kautschuk hergestellt gilt die EUDR. 

Beispiel: Wenn ein Unternehmen in der EU Schokolade herstellt, muss es als Marktteilnehmer die Vorgaben der Verordnung einhalten – selbst wenn das Kakaopulver schon in der EU gekauft wurde und die Sorgfaltspflicht dafür bereits erledigt ist.  

Vorgaben der EUDR

Alle genannten Produkte und Rohstoffe müssen, sobald sie auf dem europäischen Markt gehandelt werden, laut EUDR Verordnung: 

  1. entwaldungsfrei sein, 
  2. nach Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes hergestellt 
  3. und für sie muss eine Sorgfaltserklärung übermittelt worden sein. 

Was bedeutet entwaldungsfrei?

Rohstoffe und Produkte sind entwaldungsfrei, wenn sie zwei Grundsätze erfüllen: 

  • Die Herstellung hat keine Umwandlung von Waldflächen in landwirtschaftliche Flächen (nach dem 31. Dezember 2020) verursacht – egal ob diese im Erzeugerland legal oder illegal sind 
  • Die Erntevorgänge schädigen nicht dem Waldökosystem – es wurde auf nachhaltige Erntevorgänge gesetzt 

Welche Rechtvorschriften müssen im Erzeugerland eingehalten werden?

Neben den Vorgaben der EU müssen auch die Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes beachtet werden. Hier handelt es sich um Rechtsvorschriften im Bereich Umweltschutz sowie Menschen- und speziell Arbeitnehmer:innenrechte.  

Beispiele sind Vorschriften in den Bereichen: 

  • Erhalt der Biodiversität 
  • Arbeitsschutz und –rechte 
  • Handelsrecht 
  • Korruptionsbekämpfung 
  • Landnutzungsrechte 
  • Rechte indigener Völker 

Was ist die EUDR-Sorgfaltserklärung?

Die Sorgfaltserklärung ist ein Pflichtdokument für ausgewählte Unternehmen, dass vor Verkauf in der EU erstellt werden muss. Die Erklärung bewertet Risiken und beweist, dass die Vorgaben der Entwaldungsverordnung eingehalten wurden. 

Die EUDR und die Sorgfaltserklärung

Die EUDR Verordnung betrifft eine ganze Reihe an Unternehmen dazu zählen nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere Händler:innen und Produzent:innen. Für alle gelten Sorgfaltspflichten, aber: 

  • Große und mittlere Unternehmen müssen genau hinschauen: Sie haben besonders umfassende Sorgfaltspflichten, die eine Sorgfaltserklärung voraussetzt! 
  • Kleine und Kleinstunternehmen (KMU) unterliegen etwas weniger Bürokratie: Sie müssen nur ausgewählte Informationen speichern und auf Anfrage weitergeben. Eine Sorgfaltserklärung ist nicht notwendig! 

Das Länderbenchmark als Bewertungsgrundlage

Als Grundlage der Sorgfaltserklärung legt die EU-Kommission bis Mitte 2025 ein Benchmark zur Bewertung des Entwaldungrisikos für einzelne Länder vor. Das Benchmark teilt Länder in drei Risikostufen ein: niedrig, standard und hoch.  

Liegt noch keine Bewertung vor gilt zunächst ein Standardrisiko. Für Länder mit hohem Entwaldungsrisiko sind strengere Risikoanalysen und Kontrollen geplant. 

Dreistufiger Sorgfaltsprozess großer und mittlerer Unternehmen

Große und mittlere Unternehmen kommen ihrer Pflicht in einem dreistufigen Sorgfaltsprozess nach: Informationen sammeln (u.a. Geolokalisierungsdaten, Lieferketteninformationen), Risiken bewerten (Basis ist das Länderbenchmark) und falls nötig minimieren.  

Das Ergebnis, die Sorgfaltspflichterklärung, wird über das digitale EU-Informationssystem TRACES eingereicht. Ist der Sorgfaltsprozess abgeschlossen und gemeldet dürfen Produkte und Erzeugnisse, die kein oder ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko bergen in der EU verkauft werden. 

EUDR- Dreistufiger Sorgfaltsprozess

Monitoring, Berichterstattung und Kontrollen

Große und mittlere Unternehmen (keine KMU) müssen ihre Erklärung jährlich prüfen, aktualisieren und öffentlich über sie berichten.  

Die Überprüfung der Vorgaben übernehmen nationale Behörden, in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie werden stichprobenartig Kontrollen durchführen. Es gilt: Höheres Entwaldungsrisiko (Basis Länderbenchmark) höherer Anteil an kontrollierten Unternehmen. Bei Verstößen kommt es zu Strafen, von bis zu 4% des Jahresumsatzes in der EU. 

Zeitplan: Der EUDR-Verschiebung auf der Spur

Die EUDR sollte eigentlich am 30. Dezember 2024 starten, mit sechs Monaten Extra-Zeit zur Umsetzung für kleine Unternehmen. Doch wegen offener Fragen, fehlender Umsetzungshilfen und Verzögerungen beim Länder-Benchmarking forderten viele Branchen eine EUDR-Verschiebung, mit Erfolg! Im Dezember wurde die EUDR verschoben.  

Hinweis: Das EU-Parlament diskutierte neben dem Aufschub, ob eine zusätzliche Null-Risiko-Kategorie hinzuzufügen ist, die Verschiebung kommt aber ohne diese inhaltliche Anpassung. 

Der Zeitplan im Überblick: 

  • Inkrafttreten: 29. Juni 2023 
  • Bereitstellung digitales EU-Informationssystem TRACES: 2. Dezember 2024 
  • Beschluss der EUDR-Verschiebung um 12 Monate durch EU-Kommission, Parlament und Rat: 3. Dezember 2024 
  • Veröffentlichung des Länderbenchmark: Mitte 2025 
  • Anwendungsbeginn für mittelgroße bis große Unternehmen: 30. Dezember 2025 
  • Anwendungsbeginn für kleine und Kleinstunternehmen: 30. Juni 2026 
EUDR - Zeitplan

EUDR-Herausforderungen und Kritik

Für viele ist es nur ein kurzes Ausatmen, die EU-Entwaldungsverordnung hat der Kritik getrotzt und dass obwohl die Kritiker zahlreich und ihre Kritikpunkte umfassend waren:  

Allen voran wurden die kommenden Sorgfalts- und Dokumentationspflichten als bürokratische Belastung benannt. Dicht gefolgt von Unklarheiten und Unsicherheiten über die zukünftig geltenden Regeln und wirtschaftlich Auswirkungen auf unterschiedliche Branchen. Immerhin der zeitlichen Herausforderung wurde durch die Verschiebung abgeholfen. 12 weitere Monate sollen Klarheit in den Verpflichtungsdschungel bringen.  

Fest steht die EUDR stellt einen großen Schritt zur Bekämpfung der globalen Entwaldung dar, erfordert jedoch erhebliche Anpassungen seitens der betroffenen Unternehmen und Behörden.

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EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren einen umfassenden Regulierungsrahmen geschaffen, der elektronische Marktplätze vor neue Herausforderungen stellt. Kontrollpflichten zielen so zum Beispiel darauf ab, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und faire Handelsbedingungen zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret? Welche Verantwortung tragen elektronische Marktplätze, und welche Auswirkungen hat das auf Händler:innen, die diese Plattformen nutzen?

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Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU

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Die Europäische Union hat in den letzten Jahren einen umfassenden Regulierungsrahmen geschaffen, der elektronische Marktplätze vor neue Herausforderungen stellt. Kontrollpflichten zielen so zum Beispiel darauf ab, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und faire Handelsbedingungen zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret? Welche Verantwortung tragen elektronische Marktplätze, und welche Auswirkungen hat das auf Händler:innen, die diese Plattformen nutzen?

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PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

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Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU

Der digitale Handel hat die Wirtschaftslandschaft grundlegend verändert. Elektronische Marktplätze sind zu Schlüsselakteuren geworden, die globale Handelsströme neu definieren und traditionelle Vertriebskanäle herausfordern. Sie sind für viele Unternehmen ein unverzichtbarer Vertriebskanal geworden. Plattformen wie Amazon, eBay oder Kaufland bieten Verkäufer:innen die Möglichkeit, ihre Produkte einem breiten Publikum anzubieten – schnell, einfach und effizient. Mit diesem Bedeutungszuwachs sind jedoch auch komplexe rechtliche Anforderungen entstanden. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren einen umfassenden Regulierungsrahmen geschaffen, der elektronische Marktplätze vor neue Herausforderungen stellt. Kontrollpflichten zielen so zum Beispiel darauf ab, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und faire Handelsbedingungen zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret? Welche Verantwortung tragen elektronische Marktplätze, und welche Auswirkungen hat das auf Händler:innen, die diese Plattformen nutzen? 

Was sind elektronische Marktplätze?

Elektronische Marktplätze, auch als virtuelle oder digitale Marktplätze bekannt, sind internetbasierte Plattformen, die als Schnittstelle zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen fungieren. Sie sind sowohl im B2B- als auch im B2C- und C2C-Bereich verbreitet und bieten einen virtuellen Ort, an dem Handelspartner:innen miteinander kommunizieren und Geschäfte abwickeln können. Sie ermöglichen den Handel mit Waren und Dienstleistungen, ohne dass die Plattform selbst direkt als Verkäufer auftritt. Zu den bekanntesten Beispielen gehören globale Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy. Ein wesentliches Merkmal elektronischer Marktplätze ist, dass sie oft eine Vielzahl von Dienstleistungen für Verkäufer:innen bereitstellen. Dazu zählen die technische Infrastruktur für die Produktpräsentation, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation und oft auch Logistiklösungen.  

Die Rolle dieser Plattformen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt: Sie sind längst nicht mehr nur ein Ort für Transaktionen, sondern übernehmen zunehmend auch Kontrollfunktionen. Insbesondere im Bereich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – wie etwa bei Verpackungslizenzen oder Produktkennzeichnungen – rückt ihre Verantwortung stärker in den Fokus der EU-Gesetzgebung. 

Rechtlicher Rahmen für elektronische Marktplätze in der EU

Elektronische Marktplätze in der EU tragen in mehreren Ländern bereits die Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Verkäufer:innen auf ihrer Plattform die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einhalten. Diese Kontrollpflichten sind jeweils in den nationalen Gesetzgebungen verankert und betreffen insbesondere EPR-relevante Bereiche wie Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) sowie Batterien. Grundlage der nationalen Gesetzgebungen ist die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG 

Seit der Einführung des europäischen Digital Services Act (DSA) im Jahr 2022 wurden diese Pflichten nochmals präzisiert und erweitert. Der DSA verlangt unter anderem, dass elektronische Marktplätze mehr Verantwortung für die Transparenz von Verkäufer:innen und die Sicherheit der angebotenen Produkte übernehmen. Dazu gehört auch, dass sie proaktiv Maßnahmen ergreifen müssen, um Verstöße gegen geltende Vorschriften zu verhindern. 

Ziele der EU-Kontrollpflichten

Die Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze verfolgen klare Ziele: Sie sollen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Online-Handel sicherstellen, Verbraucher:innen schützen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. In der Vergangenheit konnten sich Händler:innen, die keine gesetzeskonformen Verpackungslizenzen oder Produktsicherheitszertifikate vorweisen konnten, oft unbemerkt durch das System bewegen. Dies führte nicht nur zu einem Wettbewerbsnachteil für regelkonforme Anbieter:innen, sondern auch zu einem erhöhten Risiko für Verbraucher:innen. 

Ein weiteres Ziel der Kontrollpflichten ist es, die Verantwortung gerechter zu verteilen. Indem Marktplätze stärker in die Pflicht genommen werden, trägt die EU dem Umstand Rechnung, dass diese Plattformen eine zentrale Rolle im modernen Handel einnehmen und oft besser in der Lage sind, gesetzliche Anforderungen zu überwachen als einzelne Händler:innen. 

Hauptkontrollpflichten in der EU

Neben Deutschland müssen Verkäufer:innen auch in Frankreich, Spanien und Österreich dem jeweiligen Marktplatz Nachweise vorlegen.

Deutschland:

  • Elektronische Marktplätze müssen seit 2022 überprüfen, ob Händler:innen ihre Verpackungen ordnungsgemäß nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) lizenziert und registriert haben.
  • Plattformen sind verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen das VerpackG zu verhindern, beispielsweise durch das Einholen der Registrierungsnummer aus dem Verpackungsregister LUCID.
  • Seit Juli 2023 müssen Marktplätze in Deutschland ebenfalls die Erfüllung der EPR-Pflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) überprüfen. Hersteller:innen und Händler:innen müssen für Produkte, die unter das ElektroG fallen, einen Nachweis der Stiftung EAR vorlegen können (WEEE-Nummer).

Frankreich:

  • Marktplätze müssen sicherstellen, dass Verkäufer:innen ihre Produkte korrekt gemäß den Anforderungen der EPR im Anti-Waste Law for a Circular Economy (AGEC) registrieren.
  • Für bestimmte Produktkategorien wie Verpackungen, Elektrogeräte, Möbel oder Textilien müssen Händler:innen eine EPR-Registrierungsnummer (Numéro Unique) und einen Nachweis über die Teilnahme an einem Rücknahmesystem vorgelegen.

Spanien:

  • Auch in Spanien müssen elektronische Marktplätze die EPR-Compliance ihrer Händler:innen kontrollieren.
  • Plattformen müssen Händler:innen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, von der Listung ausschließen.

Österreich:

  • Elektronische Marktplätze sind nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) verpflichtet, zu überprüfen, ob Händler:innen am österreichischen EPR-System teilnehmen.
  • Wie in Deutschland dürfen nicht lizenzierten Anbieter:innen der Zugang zur Plattform verwehrt werden.

Auswirkungen auf Verkäufer:innen auf elektronischen Marktplätzen

Händler:innen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen oder die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, riskieren, von den Plattformen ausgeschlossen zu werden. Dies kann Umsatzeinbußen nach sich ziehen, insbesondere für Unternehmen, die stark vom Online-Handel abhängen. Die Regelungen bringen für viele Verkäufer:innen einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich. Insbesondere kleinere Unternehmen oder internationale Händler:innen, die auf mehreren Märkten aktiv sind, stehen vor der Herausforderung, die unterschiedlichen nationalen Anforderungen zu erfüllen. 

Regelkonforme Verkäufer:innen können aber von den Vorgaben profitieren: Sie genießen einen Wettbewerbsvorteil, da illegale oder nicht lizenzierte Anbieter zunehmend von den Plattformen ausgeschlossen werden. Dies sorgt für fairere Marktbedingungen und mehr Vertrauen seitens der Kund:innen. 

Ausblick und Entwicklung der Kontrollpflichten

Durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein Wandel im Gange. Die Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU werden sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiterentwickeln. Mit dem zunehmenden Fokus auf Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Transparenz im Online-Handel könnten neue Regelungen folgen. Es ist zu erwarten, dass bestehende Gesetze zu 2026 weiter präzisiert und verschärft werden. So könnten elektronische Marktplätze künftig noch stärker in die Pflicht genommen werden, die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards durch ihre Händler:innen zu überwachen. 

Derzeit unterscheiden sich die Kontrollpflichten noch stark zwischen den Mitgliedsstaaten. In Zukunft könnte die EU verstärkt darauf hinarbeiten, einheitliche Regelungen zu schaffen, die grenzüberschreitend gelten. Dies würde es Plattformen und Verkäufer:innen erleichtern, die Anforderungen zu erfüllen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Langfristig dürften die Kontrollpflichten dazu beitragen, den Online-Handel fairer, nachhaltiger und sicherer zu gestalten – sowohl für Verkäufer:innen als auch für Verbraucher:innen. 

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EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

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Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU

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PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

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Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

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EPR-Update 2025: News für Unternehmen

In ganz Europa sind die gesetzlichen Regelungen für Verpackungen und andere EPR-Schemes immer in Bewegung und werden ständig angepasst. Direkt zum Anfang dieses Jahres sind mehrere neue Verordnungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft getreten. Neue Gesetze in verschiedenen Ländern betreffen unter anderem Hersteller:innen und Händler:innen von Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen und Textilien. Wir haben für euch die wichtigsten EPR-Updates zusammengestellt, damit ihr kein To-Do verpasst.

Die 6 wichtigsten EPR-Updates zu 2025

Das sind einige der wichtigsten Europa-weit anstehenden Fristen und Änderungen, über die wir euch auf dem Laufenden halten und bei deren Umsetzung wir euch gerne unterstützen.

Dänemark

Dänemark hat zu 2025 ein EPR-System für Verpackungen eingeführt und setzt damit die geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC um. Hersteller:innen sind jetzt verpflichtet, sich zu registrieren und ihre Mengen zu melden. Dazu gibt es vergleichbar zum deutschen Herstellerregister LUCID ein dänisches Register, das „Dansk Producentansvar“ (DPA).

Weitere Infos rund um Dänemark gibt es hier: Herstellerverantwortung in Dänemark

Frankreich

Das EPR-System in Frankreich ist zu 2025 auf industrielle und kommerzielle Verpackungen ausgeweitet worden. Unternehmen müssen nun dafür Sorge tragen, dass alle Verpackungen, die sie auf den Markt bringen, recyclingfähig sind oder im Rahmen eines Entsorgungssystems verantwortungsvoll verwertet werden können.

Zusätzlich stehen nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro in der Pflicht, ihre Kund:innen über die Umwelteigenschaften und -merkmale folgender Produktkategorien zu informieren:

  • Verpackungen
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Textilien und
  • Möbel.

Mehr Details dazu findet ihr hier: Neue EPR-Regelungen in Frankreich

Luxemburg

Auch in Luxemburg gibt es EPR-Updates. Importierende Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen. Seit Beginn des Jahres ist hier die Lizenzierung von industriellen Verpackungen für Importeur:innen verpflichtend.

Portugal

In Portugal ist zu 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt worden. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen müssen jetzt mit Sortierhinweisen für jedes Verpackungsmaterial gekennzeichnet werden. Einheitliche Vorgaben gibt es nicht.

Zusätzlich müssen auch gewerbliche Verpackungen ab 2025 in Portugal lizenziert werden. Wer genau verpflichtet ist, ist auch noch nicht klar. Auf unserem Blog halten wir euch auf dem Laufenden.

Spanien

Spanien führte zum 01.01.2025 ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen ein. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab jetzt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Zusätzlich sind auch in Spanien gewerbliche Verpackungen systembeteiligungspflichtig geworden. Alle Details hierzu gibt es hier: Kennzeichnungspflich in Spanien

Hinweis: Falls ihr Waren nach Spanien und Portugal versendet, könnt ihr die Kennzeichnungen aus Spanien auch in Portugal verwenden.

United Kingdom

In UK ist am 21. Januar 2025 offiziell der neue Systemadministrator für die erweiterte Herstellerverantwortung von Verpackungen eingeführt worden. Das Programm verlagert die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen von Steuerzahlern und lokalen Behörden auf Unternehmen, die Verpackungen Inverkehrbringen. PackUK wird für die Festsetzung der EPR-Gebühren, deren Einziehung bei den verpflichteten Herstellern und die Zahlung der Gebühren für die Entsorgung von Verpackungsabfällen an die lokalen Behörden zuständig sein, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Zentrale Änderungen auf EU-Ebene

In der EU treten nicht nur Neuerung in Einzelländern in Kraft, es gibt für 2025 auch zentrale Änderungen, die für alle EU-Staaten wichtig sind:

Die PPWR kommt

Als wichtigste, nun auch beschlossene, Änderung tritt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC ab.

Hersteller:innen sollen noch stärker im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung handeln. Anders als die bisherige Richtlinie ist die Verordnung verpflichtend für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und regelt die Umsetzung, sodass länderspezifische Regelungen vereinheitlicht werden.  Ziel ist es eine EU-weite funktionierende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu sollen Maßnahmen wie Recycling, die Einführung von Mehrwegverpackungen und die Nutzung recycelter Materialien beitragen.

Einen umfassenden Überblick zu den bisher bekannten Änderungen, die durch die PPWR folgen, findet ihr hier: Die PPWR im Überblick

Neuregelung für Batterien

Rund um Batterien gibt es in diesem Jahr auch Neuerungen. Ab dem 18. Februar 2025 sind Hersteller:innen von Batterien für Elektrofahrzeuge verpflichtet, den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien offenzulegen. Darüber hinaus müssen Batterien allgemein mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“ gekennzeichnet werden. Das gilt ab dem 18.August 2025.

Fazit: Die EPR-Updates 2025 stehen im Zeichen der PPWR

2025 bringt umfassende Änderungen für Unternehmen, die Verpackungen in Europa in Verkehr bringen. Besonders große Auswirkungen wird die Einführung der PPWR haben.

Unternehmen müssen sich auf höhere Anforderungen an Recyclingquoten, die Materialtrennung und das Reporting einstellen. Klingt nach viel Verwaltungsarbeit aber die PPWR bietet auch Chancen: Durch innovative Recyclinglösungen und eine verstärkte Kreislaufwirtschaft können Unternehmen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil bei umweltbewussten Verbraucher:innen verschaffen.

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EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

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Die Europäische Union hat in den letzten Jahren einen umfassenden Regulierungsrahmen geschaffen, der elektronische Marktplätze vor neue Herausforderungen stellt. Kontrollpflichten zielen so zum Beispiel darauf ab, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und faire Handelsbedingungen zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret? Welche Verantwortung tragen elektronische Marktplätze, und welche Auswirkungen hat das auf Händler:innen, die diese Plattformen nutzen?

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Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze in der EU

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PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

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Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

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Vorsprung durch Nachhaltigkeit: Die Chancen der PPWR nutzen

Die europäische Gesetzgebung wird immer ambitionierter, wenn es um den Schutz der Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft geht. Besonders im Fokus: die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt – und gleichzeitig große Chancen bietet. Denn wer sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen einstellt, kann nicht nur Strafen und kostspielige Nachbesserungen vermeiden, sondern vor allem seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. 

Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft ist längst mehr als nur ein ökologisches Ziel. Sie bietet Unternehmen klare Vorteile. Zudem verlangen Kund:innen zunehmend nach umweltfreundlichen Produkten und belohnen Unternehmen, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen. Wir verraten euch, wie ihr durch die Integration nachhaltiger Prinzipien nicht nur eure Umweltbilanz verbessert, sondern auch euren Marktanteil sichert – und warum der Schlüssel zum Erfolg im frühzeitigen Handeln liegt. 

Warum EU-Verordnungen für Unternehmen wichtig sind

Die Europäische Union verfolgt mit ihrer Gesetzgebung im Bereich der Nachhaltigkeit ein klares Ziel: Den Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, in der Ressourcen effizient genutzt, Abfälle minimiert und Materialien wiederverwendet werden. Für Unternehmen sind neue Verordnungen auf EU-Ebene von doppelter Bedeutung: Einerseits stellen sie verbindliche Regeln auf, deren Missachtung zu Strafen oder Einschränkungen führen kann. Andererseits bieten sie eine klare Orientierungshilfe, um nachhaltige Geschäftspraktiken zu etablieren. Wer frühzeitig handelt und die neuen Vorgaben in seine Prozesse integriert, kann sich nicht nur rechtlich absichern, sondern auch von einem Wettbewerbsvorteil profitieren. 

Effiziente Ressourcennutzung als Erfolgsfaktor

Die Umstellung auf nachhaltige und zirkuläre Wirtschaftsprinzipien bringt für Unternehmen ökologische, und vor allem wirtschaftliche Vorteile mit sich. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die effizientere Nutzung von Ressourcen. Das bedeutet: weniger Abfall, bessere Wiederverwendung von Materialien und eine optimierte Beschaffung von Rohstoffen. 

Die PPWR sieht zum Beispiel den Einsatz von recycelten Materiealien in Verpackungen und die Verkleinerung von Verpackungsgrößen vor. Durch die Implementierung von Maßnahmen, die diesen Vorgaben nachkommen, können Unternehmen Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette senken. Materialeinsparungen reduzieren die Abhängigkeiten von immer knapper und teurer werdenden Ressourcen. Gleichzeitig können die Ausgaben für die Abfallentsorgung minimiert werden. 

Ein weiterer Vorteil ist die Resilienz gegenüber Krisen auf den Rohstoffmärkten. Unternehmen, die auf geschlossene Kreisläufe setzen, verringern ihre Anfälligkeit gegenüber Lieferengpässen oder Preisschwankungen.  

Nachhaltigkeit als Kundenmagnet

Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr – sie hat sich zu einem zentralen Kaufkriterium für Konsument:innen entwickelt. Immer mehr Menschen achten darauf, wie Produkte hergestellt werden, welche Materialien verwendet werden und welche Auswirkungen ihr Konsum auf die Umwelt hat. Unternehmen, die aktiv auf Nachhaltigkeit setzen, können sich diese Entwicklung zunutze machen und Kund:innen langfristig an sich binden. 

Das bietet Unternehmen die Chance, sich über Nachhaltigkeit von der Konkurrenz abzuheben. Wer nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen anbietet, steigert nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern gewinnt auch neue Zielgruppen, die Wert auf umweltbewussten Konsum legen. 

Darüber hinaus stärkt nachhaltiges Handeln das Vertrauen in die Marke. Unternehmen, die transparent zeigen, wie sie ihre Prozesse umweltfreundlicher gestalten und aktiv an der Kreislaufwirtschaft teilnehmen, können ihr Image verbessern und sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit positionieren. Dies wird auch im B2B-Bereich immer wichtiger, da Geschäftspartner:innen zunehmend Wert auf nachhaltige Lieferketten legen. 

Innovation durch Anpassung an EU-Vorgaben

Neue EU-Verordnungen wie die PPWR stellen Unternehmen vor Herausforderungen – doch sie sind gleichzeitig ein Motor für Innovationen. Die Anpassung an strengere Vorschriften zwingt Unternehmen dazu, Prozesse, Produkte und Lieferketten zu überdenken und nachhaltiger zu gestalten. Dabei entstehen oft völlig neue Ansätze, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch langfristig Wettbewerbsvorteile sichern. Ein Ansatz können hier geschlossene Materialkreisläufe sein, bei denen Abfälle aus der Produktion wieder in den Fertigungsprozess integriert werden. So senken Unternehmen Kosten und reduzieren ihre Abhängigkeit von Primärrohstoffen. 

Auch Digitalisierung spielt eine wichtige Rolle. Smarte Technologien wie digitale Produktpässe oder Blockchain-Anwendungen sorgen für mehr Transparenz in der Lieferkette und ermöglichen eine bessere Rückverfolgbarkeit von Materialien. Dies ist nicht nur im Hinblick auf EU-Vorgaben von Vorteil, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kund:innen und Investor:innen. 

Fazit: Jetzt handeln und langfristig profitieren

Nachhaltigkeit und die Anpassung an neue EU-Verordnungen wie die PPWR sind zweifellos echte Zukunftsinvestitionen, doch sie bringen auch Herausforderungen mit sich. Die Umstellung auf nachhaltige Prozesse, Produkte und Lieferketten erfordert zunächst einmal Anstrengungen, sei es in Form von Zeit, finanziellen Ressourcen oder strategischer Neuausrichtung. Insbesondere für kleinere Unternehmen können die zusätzlichen Kosten und der organisatorische Aufwand anfangs abschreckend wirken. 

Doch diese Investitionen zahlen sich langfristig aus. Effiziente Ressourcennutzung reduziert nicht nur laufende Kosten, sondern macht Unternehmen unabhängiger von Rohstoffmärkten. Gleichzeitig schaffen Innovationen und nachhaltige Geschäftsmodelle neue Marktchancen und sichern das Vertrauen von Kund:innen und Partner:innen. 

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PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

PPWR Zusammenfassung: Die neue EU-Regulation für Verpackungen in Deutschland

Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Verpackungskennzeichnung Spanien

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.  

Für Unternehmen, die Verpackungen in diese Märkte exportieren, bringt das einheitliche Abfallsystem viele Vorteile: Es schafft Orientierung, stärkt das Vertrauen der Konsument:innen und leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Was es dabei zu beachten gibt, verraten wir euch in diesem Beitrag. 

Warum ein einheitliches Symbolsystem?

Mit einem gemeinsamen Abfallsymbolsystem soll die Abfalltrennung klarer und konsistenter gestaltet werden, um die Bevölkerung und Unternehmen beim Recycling zu unterstützen und Umweltziele zu fördern. Die einheitlichen und flexiblen Symbole erleichtern dabei nicht nur das richtige Sortieren von Abfällen, sondern schaffen auch ein vertrautes System, das in allen nordischen Ländern gleich funktioniert. 
Das Besondere an dem System? Es werden nicht nur Verpackungen gekennzeichnet, sondern auch Abfallbehälter und Recyclingstationen, um eine direkte visuelle Verbindung zwischen Abfall und richtigem Behälter herzustellen und die Trennung so einfach wie möglich zu gestalten. Verbraucher:innen können sich unabhängig vom Land orientieren und den Abfall präziser trennen. 

Weiter ist es so auch für euch als Hersteller:innen leichter, die Piktogramme direkt für den ganzen nordischen Markt zu nutzen und euren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. 

Das System der nordischen Abfallsymbole

Das nordische Abfallsymbolsystem umfasst derzeit 91 standardisierte Piktogramme, die verschiedene Abfallarten und -kategorien abdecken – von Altglas und Kunststoff bis hin zu Elektrogeräten und Gartenabfällen. Die Symbole werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt: in Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und an Recyclinghöfen. Diese einheitliche Kennzeichnung sorgt für Klarheit und unterstützt die Mülltrennung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. 

Das System basiert auf Einheitlichkeit, Flexibilität und Zugänglichkeit. Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen können die Symbole kostenfrei verwenden und müssen nur die Kosten für die Umsetzung (beispielsweise den Aufdruck auf Verpackungen) tragen. Entwickelt wurde das System in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren aus der Recycling- und Abfallwirtschaft. Das System soll weit verbreitet und leicht umsetzbar sein, damit die Trennung an allen Orten – ob im Supermarkt, am Arbeitsplatz oder zu Hause – einheitlich gestaltet wird. 

Kurzer Einblick in das System

Bei der Kennzeichnung wird zwischen der haushaltsnahen Sammlung und der Sammlung für Recyclinghöfe unterschieden.  
Die haushaltsnahe Sammlung besteht dabei aus zehn Fraktionskategorien (Gartenabfall, Lebensmittelabfälle, Altglas, Altpapier, Karton, Elektrogeräte, Sondermüll und Schadstoffe, Kunststoff, Altmetall und Restmüll). Jede dieser Fraktionen hat eine eigene Farbe. Zusätzlich gibt es für diese Fraktionen 18 Symbole, die aus der Farbe der Fraktion, einem Piktogramm und der Fraktionsbezeichnung bestehen. 

Für Recyclinghöfe bestehen 12 Fraktionskategorien (die sich teilweise mit denen für die haushaltsnahe Sammlung überschneiden) und 83 Symbole. 

Hier könnt ihr auf die Piktogramme zugreifen: https://cirkulaer.dk/piktogrammer-til-affaldssortering 

Vorteile für Exporteur:innen und Händler:innen

Exportiert ihr Produkte und Verpackungen in nordische Länder, bietet das einheitliche Abfallsymbolsystem klare Vorteile. Die Nutzung der Symbole auf Verpackungen ermöglicht es, den Verbraucher:innen eine klare Orientierung zur Mülltrennung zu geben. Damit könnt ihr dafür Sorge tragen, dass eure Verpackungen einfach und korrekt entsorgt werden und den Abfallrichtlinien entsprechen. 

Zusätzlich trägt die Verwendung der Symbole zur Nachhaltigkeitspositionierung von Unternehmen bei. Verbraucher:innen sehen, dass sich Marken aktiv an der Kreislaufwirtschaft beteiligen und Verantwortung übernehmen. Für euch bietet sich zudem die Möglichkeit, auf ein etabliertes System zu setzen, das den Abfallverwertungsprozess reibungslos gestaltet und das Vertrauen in das Produkt stärkt. Insgesamt fördern Exporteur:innen und Händler:innen durch die Nutzung der einheitlichen Symbole nicht nur ihre Marktakzeptanz, sondern auch die Umweltziele der nordischen Länder. 

Fazit: Warum ihr die Symbole nutzen solltet

Das gemeinsame Symbolsystem der nordischen Länder bietet Exportunternehmen und Händler:innen eine wertvolle Chance, ihre Verpackungen an die hohen Anforderungen und Erwartungen der Märkte anzupassen. Die einheitlichen Symbole erleichtern Verbraucher:innen die Abfalltrennung und stärken das Image nachhaltiger Marken. Indem ihr die Symbole auf euren Verpackungen nutzt, unterstützt ihr nicht nur den Kreislaufgedanken und fördert die Wiederverwertung wertvoller Ressourcen, sondern zeigt auch, dass euer Unternehmen zukunftsorientiert und umweltbewusst handelt. 

Ein nachhaltiges Engagement, das sich auf dem nordischen Markt auszahlt – und langfristig dazu beitragen kann, den Recyclingprozess zu vereinfachen und die Umwelt zu schonen. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

EPR-Pflichten in nordischen Ländern

Neben der freiwilligen Verpackungskennzeichnung bestehen in Finnland und Schweden noch weitere EPR-Pflichten, die ihr unbedingt beim Export eurer Waren beachten müsst. Auch Dänemark führt zu 2025 EPR-Pflichten für Hersteller:innen ein.   

Alle Informationen dazu findet ihr in den verlinkten Beiträgen. 

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

EUDR Verordnung verschoben: Welche Änderungen kommen?

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