PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Aktuelle Entwicklungen der EU Verordnung

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Grüner Punkt packaging labeling in Spain

Die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die darauf abzielt, nachhaltige Verpackungslösungen in der Europäischen Union zu fördern. Die PPWR Verordnung wird als einheitliche Regelung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten und somit den gesamten europäischen Binnenmarkt beeinflussen.

Neueste PPWR Updates und EU-Entwicklungen

November 2024: Formelle Zustimmung der endgültigen Fassung

Am 26. November 2024 wurde der endgültigen Fassung der PPWR durch das EU-Parlament formell zugestimmt. Im nächsten Schritt folgt die Zustimmung des EU-Rates. Diese soll im Dezember 2024 erfolgen.

April 2024: Zustimmung des EU-Parlaments

Am Mittwoch, den 24. April 2024, hat das Parlament die PPWR-Verordnung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments genehmigt. Sie wurde mit 476 Stimmen dafür, 129 dagegen und 24 Enthaltungen angenommen. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das wäre nach aktuellem Stand im Sommer 2026.

März 2024: Vorläufige Einigung im Trilog

Am 4. März 2024 erreichten das Europäische Parlament und der Rat nach zwei Monaten intensiver Verhandlungen (Trilog-Verhandlungen) eine vorläufige Einigung zur PPWR-Verordnung. Der Abschluss der Verhandlungen wird vor den Europawahlen im Juni 2024 allerdings nicht mehr erreicht. Das bedeutet, dass die endgültige Genehmigung und Implementierung der PPWR-Verordnung durch das neu gewählte Europäische Parlament getätigt werden muss. Das wird voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 der Fall sein.

November 2023: Zustimmung des Europäischen Parlaments

Ende November stimmte das Europäische Parlament der PPWR zu. Die Verordnung ist derzeit allerdings noch nicht endgültig. In den kommenden Wochen wird der Europäische Rat die Vorschläge prüfen, gefolgt von den Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat.

Zeitplan: Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die endgültige Verabschiedung der PPWR Verordnung steht noch aus. Der aktuelle Zeitplan sieht wie folgt aus:

  1. Herbst 2024: Erwartete finale Zustimmung durch das neue EU-Parlament
  2. Anschließend: Übersetzung in alle offiziellen EU-Amtssprachen
  3. Voraussichtlich Sommer 2026: Inkrafttreten der PPWR Verordnung

Dieses PPWR Update zeigt, dass die EU-Verordnung auf einem guten Weg ist, implementiert zu werden. Unternehmen sollten die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen und sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen. 

Wir haben für euch die wichtigsten Infos zusammengefasst, damit ihr bestens vorbereitet seid und die Kennzeichnung eurer Verpackungen zum Kinderspiel wird.

Einführung: Die neue Kennzeichnungspflicht in Spanien

Zum 1. Januar 2025 wird in Spanien mit dem königlichen Dekret 1055/2022 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab diesem Zeitpunkt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Das betrifft nicht nur spanische Unternehmen, sondern auch alle, die Produkte nach Spanien exportieren. 

Doch warum ist diese Änderung notwendig? Spanien hat sich Ziele gesetzt, um den Umweltschutz voranzutreiben und die Recyclingquoten zu verbessern. Durch die Kennzeichnungspflicht soll es den Verbraucher:innen leichter gemacht werden, Verpackungsabfälle korrekt zu entsorgen, was zu höheren Recyclingquoten und einer effizienteren Kreislaufwirtschaft beitragen soll. 

Diese neuen Regelungen wirken sich direkt auf euch aus, wenn ihr verpackte Produkte nach Spanien exportiert, die dort bei privaten Endverbraucher:innen anfallen. Egal ob ihr Plastikverpackungen, Papierverpackungen oder Glasbehälter verwendet – für jede Verpackungsart gelten ab 2025 spezifische Kennzeichnungsvorgaben, die erfüllt werden müssen. Es ist also höchste Zeit, eure Verpackungen zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. 

Welche Verpackungen sind betroffen?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle sogenannten „Haushaltsverpackungen“ – also Verpackungen, die typischerweise bei Endverbraucher:innen im privaten Haushalt anfallen. In Spanien wird hierfür der Begriff „envases domésticos“ verwendet. Das bedeutet, dass sowohl Lebensmittelverpackungen, Getränkeverpackungen als auch Verpackungen für Haushaltswaren und Konsumgüter von der Regelung betroffen sind. 

Was bedeutet das konkret für euch?

Wenn ihr Verpackungen nach Spanien exportiert oder eure Produkte dort verkauft, müsst ihr sicherstellen, dass die Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Das betrifft nicht nur die äußere Verpackung, sondern auch alle Verpackungsbestandteile. Dazu gehören zum Beispiel Etiketten, Plastikhüllen oder Kartons, die das Produkt umhüllen. Auch wenn eure Verpackungen aus verschiedenen Materialien bestehen, seid ihr verpflichtet, für jedes Material den passenden Hinweis zur Entsorgung anzubringen. 

Ein Beispiel: Eure Verpackung besteht aus einer Glasflasche mit einem Plastikdeckel. In diesem Fall müsst ihr zwei Symbole auf der Verpackung anbringen – eins für den Glasbehälter (grüner Container) und eins für den Plastikdeckel (gelber Container). Falls die Verpackung aus mehreren Materialien besteht, die nicht voneinander getrennt werden können (z.B. Verbundmaterialien), müsst ihr das Symbol für das Material mit dem größten Gewichtsanteil verwenden. 

Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Verpackung angebracht werden. Mindestanforderungen an Größe und Gestaltung müssen ebenfalls eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Informationen klar und deutlich bei den Verbraucher:innen ankommen. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

So kennzeichnet ihr eure Verpackungen in Spanien richtig

Um die neuen gesetzlichen Vorgaben in Spanien zu erfüllen, müsst ihr eure Verpackungen mit speziellen Symbolen zur Abfalltrennung versehen. Diese Symbole informieren Verbraucher:innen darüber, in welchen Behältern sie die Verpackungsabfälle entsorgen sollen. Ihr könnt dazu entweder selbst ein Symbol entwickeln oder bereits bestehende Symbole nutzen. 

Welche Fraktionen gibt es?

In Spanien wird der Verpackungsabfall in vier Hauptfraktionen sortiert, für die jeweils unterschiedliche Behälter vorgesehen sind:

  • Gelber Container: Kunststoff und Metallverpackungen (z.B. Getränkedosen, Plastikflaschen)
  • Blauer Container: Papier- und Pappeverpackungen (z.B. Kartons, Papierverpackungen)
  • Brauner Container: Kompostierbare Verpackungen (z.B. biologisch abbaubare Verpackungen, organische Abfälle)
  • Grüner Container: Glasverpackungen (z.B. Glasflaschen, Marmeladengläser)

Für jede dieser Fraktionen müsst ihr auf euren Verpackungen entsprechende Symbole zur Abfalltrennung anbringen. Falls es aus gestalterischen Gründen nicht möglich ist, die offiziellen Farben für die Kennzeichnung (Gelb, Blau, Braun, Grün) zu verwenden, könnt ihr auch Schwarz-Weiß-Varianten nutzen. In diesem Fall müsst ihr den entsprechenden Container jedoch schriftlich erwähnen, damit es zu keinen Missverständnissen bei der Entsorgung kommt.

Pflichten und Vorschriften im Detail

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften in Spanien erfordern nicht nur die Aufbringung eines Symbols, sondern auch, dass dieses bestimmte Anforderungen erfüllt. Damit alles rechtlich korrekt ist und für die Verbraucher:innen klar erkennbar bleibt, gibt es einige wichtige Vorgaben, die ihr beachten müsst:

  • Mindestgröße und Sichtbarkeit: Jedes Kennzeichnungssymbol muss mindestens 8 mm groß sein. Idealerweise verwendet ihr eine Größe von 10 mm, um die Lesbarkeit zu optimieren. Die Symbole müssen gut sichtbar auf der Verpackung angebracht werden und dürfen nicht durch andere Design- oder Verpackungselemente verdeckt sein.
  • Farbliche Vorgaben: Offiziell wird empfohlen, die Kennzeichnung in den Farben Gelb, Blau, Braun und Grün vorzunehmen, entsprechend der jeweiligen Entsorgungsfraktion. Ist dies aus gestalterischen Gründen nicht möglich, könnt ihr auf Schwarz-Weiß oder andere Farbvarianten zurückgreifen.
  • Sonderregelungen für Verbundverpackungen: Besteht eure Verpackung aus mehreren, nicht voneinander trennbaren Materialien, gebt das Material mit dem größten Gewichtsanteil an. So können die Verbraucher:innen die Verpackung korrekt entsorgen.
  • Wiederverwendbare und kompostierbare Verpackungen: Wiederverwendbare Verpackungen, wie z.B. Dosen oder Flaschen, müssen zusätzlich das Symbol des Pfandrücknahmesystems (DRS) tragen. Kompostierbare Verpackungen müssen mit dem Hinweis „Do not discard in the environment“ versehen werden, sowie einer Zertifizierung nach UNE EN 13432:2001 oder einer vergleichbaren Norm.

Fazit zur Kennzeichnungspflicht in Spanien

Die ab 2025 geltende Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Spanien bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen für Unternehmen. Mit klaren Vorgaben zur Abfalltrennung und Entsorgung zielt die Gesetzgebung darauf ab, den Recyclingprozess zu verbessern und das Umweltbewusstsein bei Verbraucher:innen zu stärken. 

Für euch bedeutet das, rechtzeitig eure Verpackungen anzupassen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Indem ihr die neuen Regeln umsetzt, tragt ihr nicht nur zu einer saubereren Umwelt bei, sondern stärkt auch das Vertrauen eurer Kund:innen in eure Nachhaltigkeitsbemühungen. 

Achtung! Weitere Neuerung bezüglich gewerblicher Verpackungen in Spanien ab 2025

Auch gewerbliche Verpackungen werden ab Januar 2025 in Spanien systembeteiligungspflichtig. Während diese Verpflichtung bisher nur für Haushaltsverpackungen galt, werden ab dem nächsten Jahr auch Handels- und Industrieverpackungen betroffen sein. 

Damit ihr euch rechtzeitig vorbereiten und alle neuen Vorgaben erfüllen könnt, schaut einmal hier vorbei.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

Was steckt hinter der EPR für Verpackungen? Die gesetzliche Grundlage

Die Extended Producer Responsibility folgt dem Prinzip der Produktverantwortung von Händler:innen. Darunter fällt nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden.

Hinter der EPR für Verpackungen steckt auf EU-Ebene die EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94 62 EG). In dieser haben sich die Mitglieder der Europäischen Union auf gemeinsame Maßnahmen rund um die Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz geeinigt. Hersteller:innen und Händler:innen übernehmen damit Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen. Damit eingeschlossen sind die Entsorgung und das Recycling dieser. Die Herausforderung dabei: Die verschiedenen EU-Länder setzen die Richtlinie in ihren Gesetzen unterschiedlich um und stellen verschiedene Anforderungen an Händler:innen. Das hat zur Folge, dass es für Unternehmen mit internationalem Versand knifflig sein kann, die verschiedenen Gesetze korrekt umzusetzen. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Verkauf oder Versand in ein Land mit der entsprechenden Gesetzgebung auseinanderzusetzen.

Ein besseres Verständnis der EPR-Regelungen hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern fördert auch die umweltfreundlichere Gestaltung von Produkt- und Verpackungsprozessen.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

EU-weite EPR-Regelungen im Überblick

Bevor ihr in eines eurer Zielländer exportiert, solltet ihr euch einen Überblick über die dort geltenden Regelungen verschaffen. Durch die unterschiedliche Umsetzung der EU-Richtlinie je Land kann dies im ersten Augenblick überwältigend sein. Aber hier kommen wir ins Spiel: mit unserem kurzen Überblick bekommt ihr das nötige Gespür über alle wichtigen Anforderungen. Ihr braucht Hilfe bei der Umsetzung der Vorgaben im Bereich Verpackung? Dann ist unser Lizenzierungsservice die richtige Wahl.

EPR in Frankreich

  • Unternehmen sind zur Lizenzierung ihrer Haushaltsverpackungen, die sie an private Endverbraucher:innen in Umlauf bringen, verpflichtet.
  • Nach der Lizenzierung ihrer Mengen erhalten die betroffenen Unternehmen ihre EPR-Nummer durch die französische Umweltbehörde.
  • In Frankreich besteht eine Kennzeichnungspflicht. Verpackungen müssen mit dem TRIMAN-Logo und Trennhinweisen gekennzeichnet werden.
  • Betroffene Unternehmen sind zudem zur Einreichung eines sogenannten Präventionsplans verpflichtet. Aus diesem müssen Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen hervorgehen.

EPR in Deutschland

  • Unternehmen, die Waren an private Endverbraucher:innen vertreiben, sind zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet. 
  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (mit ihrem Register LUCID) fungiert als Kontrollorgan zur Einhaltung der Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz. 
  • Es besteht eine Systembeteiligungspflicht. Bedeutet, dass Händler:innen und Hersteller:innen ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren müssen. 
  • Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister unterliegen einer Kontrollpflicht. 

EPR in Italien

  • In Italien sind Hersteller:innen und Händler:innen mit einer italienischen Niederlassung ebenfalls für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich. 
  • Es gibt eine Registrierungspflicht bei dem nationalen Verpackungskonsortium CONAI. 
  • Es besteht unabhängig von der Lizenzierungspflicht eine Kennzeichnungspflicht von Verpackungen, die für private Endverbraucher:innen bestimmt sind. Diese müssen mit einem Entsorgungshinweis, einem alphanumerischen Code gemäß der Richtlinie 97/192/EG versehen und in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein.

EPR in Polen

  • In Polen gewährleistet die Produkt-, Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) die Erfassung von Informationen über Abfälle und die elektronische Abwicklung der Registrierung. 
  • Unternehmen unterliegen einer Registrierungspflicht bei der BDO.
  • Unternehmen sind generell verpflichtet, Volumen und Gewicht ihrer Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren und für die Wiederverwertung ihrer Verpackungsabfälle zu sorgen. 
  • Ein Unternehmen zahlt ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung eine Ökogebühr an sein EPR-System. 
  • Alle in- und ausländischen Unternehmen sind jährlich zur Erstellung eines Jahresberichts verpflichtet.  

EPR in Dänemark

  • Ab dem 1. Juli 2025 kommt in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen. 
  • Die Registrierung im Herstellerregister und die Mengenmeldung müssen zwischen dem 01. April und 01. September 2024 erfolgen. 
  • Hersteller:innen können ihre Verantwortung entweder individuell oder durch die Teilnahme an kollektiven Verpackungssystemen erfüllen. 

Ausblick: Das bedeutet die PPWR für die EPR-Pflichten

Die Europäische Union verfolgt mit der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Diese soll verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt festlegen und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Im Falle eines endgültigen Beschlusses würde die PPWR einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gelten, was im Vergleich zu früheren Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen bietet.

Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union deutlich zu reduzieren. Eine geplante Maßnahme ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit. In Zukunft soll das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Verordnung soll für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein. Durch die Umsetzung werden in einigen Ländern die aktuellen EPR-Verpflichtungen angepasst werden müssen.

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

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In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

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Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Verpackungsgesetz in Finnland: EPR-Regelungen seit Januar 2024

Seit Januar 2024 gilt in Finnland eine Registrierungspflicht für alle Verpackungshersteller:innen, unabhängig von ihrem Umsatz. Mit der Abschaffung der Umsatzschwelle von einer Million Euro zu Anfang des Jahres nimmt Finnland so nun deutlich mehr Unternehmen in die Verantwortung, sich an den Kosten für das Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen. Was ihr nun als Händler:in oder Hersteller:in in Finnland beachten müsst, beleuchten wir in diesem Artikel.

 

Ausweitung der EPR-Pflicht in Finnland

Um die Auswirkungen von Verpackungen und Produkten auf die Umwelt zu reduzieren, hat Finnland seine EPR-Regelungen (Extended Producer Responsibility) angepasst. Die Registrierung bei einem kollektiven System ist damit seit 2024 in Finnland Pflicht, egal ob für Big Player oder Newcomer. Mit der Streichung der Freigrenze für Unternehmen mit einem Umsatz unter einer Million Euro setzt Finnland damit einen großen Schritt in Richtung Umwelt- und Ressourcenschutz um. Die Anpassung in der finnischen Definition eines / einer Hersteller:in ist ganz im Sinne der EU-Regulierungen. 

Bedeutet, dass nun alle Unternehmen in Finnland, unabhängig von ihrem Umsatz oder ihrer Größe, ihrer erweiterten Herstellerverantwortung für ihre Verpackungen nachkommen müssen. 

Auch im Bereich der Service- und Agrarverpackungen gibt es Änderungen. Hersteller:innen oder Importeur:innen von Serviceverpackungen, wie Pizzakartons oder Coffee-to-go-Bechern und Agrarverpackungen, die für landwirtschaftliche Produkte vorgesehen sind, fallen nun auch unter den Herstellerbegriff im finnischen Verpackungsgesetz. Diese tragen seitdem für die Verpackungen die Herstellerverantwortungspflichten, nicht mehr die Unternehmen, die die Verpackungen tatsächlich befüllen und an Kund:innen herausgeben. Die Regelung entlastet kleine Geschäfte und Restaurants. 

Das müssen Händler:innen und Hersteller:innen jetzt wissen

Sobald ihr als ausländisches Unternehmen für den finnischen Markt Produkte verpackt oder verpackte Produkte importiert und einen festen Standort oder eine Zweigniederlassung in Finnland habt oder aus dem Ausland verpackte Produkte an finnische Endkund:innen verkauft, seid ihr in der Verantwortung euren finnischen EPR-Pflichten nachzukommen. 

Zu euren Pflichten gehört die Registrierung bei einem kollektiven System wie Rinki (hier zahlt ihr eine einmalige Registrierungsgebühr und jährliche Kundengebühren) und das Erstellen eines jährlichen Berichts über die Mengen der eigenen Verpackungsabfälle für die finnischen Behörden. Ihr entrichtet zudem jährliche Recycling-Gebühren in Abhängigkeit zu euren Verpackungsmengen. Registriert ihr euch nicht bei einem kollektiven System, steht es euch frei, ein eigenes System zur Sammlung, Sortierung und dem Recycling eurer Verpackungen einzurichten, dies ist aber mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. 

Eco-Fees in Finnland

Gebühren durch recyclingfähige Verpackungen sparen? Das geht! Um Unternehmen zum Einsatz recyclingfähiger Verpackungen zu ermutigen, setzt Finnland, so wie einige weitere EU-Staaten, die Eco-Modulation um. 

Bedeutet, dass ihr eure Recyclinggebühren für Verpackungen auf Grundlage ihrer Recyclingfähigkeit reduzieren könnt. Gebühren für Verpackungen aus Monomaterial, also Verpackungen, die nur aus einer Plastikart bestehen, sind damit geringer als für Verpackungen aus verschiedenen Plastikarten.  

Diese Regelung setzt Finnland schon seit 2023 um. Zu Beginn 2024 wurde die Regelung um Kategorien für Metall und Papier ergänzt.

Neuer Schwung durch EPR für den Umweltschutz in Finnland

Mit der Erweiterung der EPR-Pflichten im Bereich Verpackungen durch die Streichung der Umsatzgrenze werden knapp 30.000 Unternehmen in Finnland zusätzlich in die Verantwortung genommen. Kosten werden fairer verteilt und das Recycling effektiver. Zwar steigt dadurch für einige Unternehmen der Verwaltungsaufwand, für die Kreislaufwirtschaft und damit für den Umwelt- und Ressourcenschutz stellt die Erweiterung aber eine Chance dar.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

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In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

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Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen

Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen

Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?
Grüner Punkt packaging labeling in Spain

Eco-Fee Modulation – klingt vielleicht kompliziert, kann aber einen positiven Einfluss auf eure Verpackungslizenzkosten in verschiedenen europäischen Ländern haben. Nachhaltig gestaltete Verpackungen werden neben den offensichtlichen Vorteilen in puncto Umweltschutz und Marketing nämlich auch deshalb interessanter, da es zunehmend politische Bestrebungen zur Förderung dieser Verpackungen gibt. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang ist die Eco-Fee Modulation, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene Teil der Kreislaufwirtschaftspolitik ist. Was genau es damit auf sich hat und wie ihr davon profitieren könnt, zeigen wir in diesem Beitrag.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation

Die Eco-Fee Modulation ist ein Instrument zur Förderung der europäischen Kreislaufwirtschaft. Sie soll Unternehmen einen Anreiz zum vermehrten Einsatz recyclingfähiger Verpackungen geben. Einige EU-Staaten nutzen sie bereits zur Differenzierung der Lizenz- oder Recyclingkosten in ihren jeweiligen EPR-Systemen. 

Die Modulation zielt konkret darauf ab, Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsdesigns zu schaffen, indem sie die Lizenzentgelte für Verkaufsverpackungen differenziert. Kurz gesagt, Unternehmen, die umweltfreundliche Verpackungen nutzen, zahlen niedrigere Lizenzentgelte an die EPR-Systeme und sparen somit Kosten. Auf der anderen Seite werden Verpackungen, die nicht den Anforderungen der Eco-Modulation entsprechen, stärker besteuert und sind damit teurer. Dieser Ansatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltbewussten Wirtschaftspolitik, die die ökologische Nachhaltigkeit fördert.

Verpackungslizenzierung in Europa

In der Europäischen Union besteht gemäß der Verpackungsrichtlinie die Verpflichtung für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, für deren Entsorgung zu sorgen. Dieses Prinzip wird als erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bezeichnet. Die konkreten Anforderungen und Verpflichtungen variieren jedoch von Land zu Land, da jedes Land eigene Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie entwickelt hat. Das Grundprinzip bleibt jedoch überall dasselbe: Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, entrichten ein Lizenzentgelt an ein EPR- System, das für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungsabfälle verantwortlich ist.

In Deutschland erfüllen Unternehmen ihre Verpflichtungen beispielsweise durch die Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID und die Lizenzierung ihrer Verpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero. Ihr versendet in die EU? Mit unserem Lizenzierungsservice erfüllen wir all eure Pflichten je Land ganz einfach für euch! 

Eco-Fee Modulation in der Praxis

Die Vereinheitlichung der Eco-Fee auf europäischer Ebene ist ein angestrebtes Ziel, doch derzeit variiert die Umsetzung in den einzelnen Ländern stark. Während in manchen Ländern bereits bestimmte Materialien besteuert werden, haben andere noch keine Eco-Fees eingeführt. Anreizmodelle im Sinne der Eco-Fee Modulation wurden bereits in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Finnland eingeführt. Die genaue Ausgestaltung variiert aber auch hier von Land zu Land.  

Grundsätzlich orientiert sich die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, auf der die Eco-Fee beruht, aber an den folgenden Kriterien: 

  • Sortier- und Trennbarkeit 
  • Ausgangsmaterial (Papier, Kunststoff, Metall, Glas) 
  • Restentleerbarkeit
  • Störstoffe im Material

Lizenzero.eu hilft

Ihr versendet in verschiedene EU-Länder? Wir kümmern uns um eure Verpackungslizenzierung! On top können wir auch für euch überprüfen, ob das Design eurer Verpackung den Anforderungen der Eco-Fee Modulation in euren Zielmärkten entspricht. Sollte das Design der Verpackung noch nicht den Anforderungen der Eco-Fee entsprechen, unterstützen wir euch auf Wunsch auch bei der Anpassung eurer Verpackung an die Standards. 

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Was ihr zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn wissen solltet

Was ihr zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn wissen solltet

Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?
Grüner Punkt packaging labeling in Spain

Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und damit auch neue Verpflichtungen für Händler:innen in Ungarn. Damit setzt Ungarn die EU-Richtlinien um und überdenkt die Verantwortlichkeiten für Abfälle. 

Was es jetzt zu beachten gibt, zeigen wir euch im folgenden Artikel.

Aktuelle EPR-Vorgaben in Ungarn

Ungarn verschärfte zum 01. Juli 2023 die Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) im Land. Seitdem werden besonders Onlinehändler:innen stärker in die Pflicht genommen. Vertreibt ihr Waren und damit Verpackungen nach Ungarn, müssen diese ab dem ersten Kilogramm bei einem EPR-System lizenziert werden. Dies gilt nun auch für Händler:innen, die keine ungarische Umsatzsteuernummer haben. Ausländische Unternehmen, die der EPR-Pflicht unterliegen, müssen hierzu einen ungarischen Vertreter benennen. 

Neben der Lizenzierung der Verpackungen gibt es für Unternehmen, die Verpackungen erstmalig mit Ware befüllen oder befüllen lassen und diese an Privatpersonen vertreiben, noch weitere Pflichten. Es ist eine zusätzliche Registrierung bei der Konzessionsgesellschaft MOHU und bei der ungarischen Umweltbehörde erforderlich. Neben Verpackungen fallen auch einige Produktkategorien unter die neuen EPR-Abgaben. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

EPR rund um Verpackungen

Bisher mussten Verpackungen in Ungarn nicht lizenziert werden. Unternehmen ab einem gewissen Jahresumsatz mit Umsatzsteuernummer entrichten aber eine Produktgebühr durch die Umweltsteuer. Seit Juli 2023 sind nun aber alle Inverkehrbringer:innen von Verpackungen, mit oder ohne Umsatzsteuernummer, zur Beteiligung an den Verwertungskosten verpflichtet. Damit lösen die neuen EPR-Vorgaben die zuvor geltende “Produktgebühr für den Umweltschutz (KVTD)” ab. Bereits seit April 2023 mussten sich die betroffenen Unternehmen im MOHU Partner Portal und bei der Umweltbehörde registrieren.  

Die Registrierungs- und Zahlungspflicht betrifft dabei immer die ersten ungarischen Inverkehrbringer:innen und besteht auch, wenn ein außerhalb Ungarns ansässiger Online-Shop Waren an Endverbraucher:innen in Ungarn verkauft. 

Eine Kennzeichnungspflicht der Verpackungen besteht allerdings anders als in Frankreich oder Italien nicht.

EPR-Vorgaben bei weiteren Produktkategorien

Unter die neuen EPR-Vorschriften fallen neben Verpackungen auch Textilien, Holzmöbel, Batterien und WEEE-Produkte (elektrische und elektronische Geräte). 

Vertreibt ihr diese Produkte in oder nach Ungarn, ist ebenfalls eine Registrierung bei den oben genannten Stellen und eine EPR-Abgabe verpflichtend. Händler:innen tragen auch hier die Verantwortung für eine effektive Entsorgung der Produkte.

Fazit: EPR für mehr Umweltschutz in Ungarn

Durch die Erweiterung der EPR-Pflichten für Hersteller:innen und Händler:innen in Ungarn stehen diese vor neuen Herausforderungen bezüglich ihrer Registrierungen, aber auch durch die mit der EPR-Abgabe verbundenen Kosten.   

Gleichzeitig wird durch diese Anpassungen aber auch die Implementierung nachhaltigerer Praktiken angestoßen, die wiederum der Umwelt zugutekommen. Zusätzlich wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt und der Umweltschutz gefördert. 

Ihr braucht Unterstützung bei der Umsetzung eurer Pflichten in Ungarn? Wir beraten euch gerne! 

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

Seit Januar 2024 gilt in den Niederlanden ein Verbot für bestimmte Produkte aus Einwegplastik. Das Verbot trifft dabei auch den Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten. Die neuen Regelungen sollen im Sinne der Nachhaltigkeit dabei helfen, den Plastikverbrauch in den Niederlanden zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Welche Produkte betroffen sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Das steckt hinter dem Verbot

Wie in vielen anderen EU-Ländern geht es auch in den Niederlanden dem Einwegplastik zum Schutz der Umwelt zunehmend an den Kragen. Auf der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments basierend, setzen immer mehr EU-Staaten Regelungen zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt um. 

Schon seit Juli 2023 zahlen niederländische Kund:innen zum Beispiel bei To-Go-Produkten zusätzlich eine Gebühr für ihre Einwegplastikbecher oder -behälter. Die Gebühr fällt auch bei Pappbechern mit einer Kunststoffschicht und für To-Go-Verpackungen, die in Supermärkten erhältlich sind, an. Seit Januar 2024 ist nun die Zusatzregelung zum Single Use Plastic in Kraft. Durch diese Regelung sind verschiedene Einwegplastik-Produkte nicht mehr in niederländischen Geschäften erhältlich. Stattdessen wird zu umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Alternativen ️gewechselt. 

Ergänzend zu dieser Regelung ist ein Verbot zum Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten in Kraft getreten. Das Verbot der winzigen Kunststoffpartikel, die in vielen Körperpflegeprodukten enthalten sind, soll dazu beitragen, die Wasserqualität zu verbessern und unsere Meeresökosysteme zu schützen. 

Diese Produkte sind betroffen:

  • Plastiktüten, Strohhalme, Einwegplastikbecher 
  • Einwegplastikbehälter, -geschirr und -besteck 
  • Wattestäbchen, Luftballonstäbe und Rührstäbchen aus Styropor 
  • Lebensmittelverpackungen aus Styropor 
  • Mikroplastik in Kosmetikprodukten 

Umsetzung des Verbots in Handel und Gastronomie

In der neuen Regelung wird zwischen dem Verbrauch oder Verzehr vor Ort und unterwegs unterschieden. Dadurch gelten für Handel und Gastronomie leicht unterschiedliche Auslegungen. Beim Aufpreis, den Kund:innen auf Einwegplastikprodukte zahlen müssen, gibt die niederländische Regierung Richtwerte vor. So liegt der Vorschlag für den Aufpreis bei Bechern bei 25 Cent pro Becher, 50 Cent pro Mahlzeit in einer Einwegkunststoffverpackung und fünf Cent für kleine Aufbewahrungsschalen.

Einwegplastik im Handel

Kund:innen zahlen an Orten wie Supermärkten, Bäckereien oder am Kiosk, an denen kein Verzehr vor Ort vorgesehen ist, einen Aufpreis auf Einwegbehälter mit Kunststoffanteil für verzehrfertige Speisen. Die Höhe des Aufpreises können die betreffenden Unternehmen selbst festlegen. Die Kosten müssen allerdings separat auf dem Kassenzettel aufgeführt werden, damit für Kund:innen klar ersichtlich ist, was sie für die Nutzung der Einwegplastikprodukte zahlen. Für Behälter mit Speisen, die nicht direkt verzehrfertig sind und zum Beispiel vorher erwärmt werden müssen, fällt keine zusätzliche Gebühr an. 

Wird ein Verzehr vor Ort angeboten, dürfen keine Einwegbehälter mit Kunststoff ausgegeben werden. Die Händler:innen müssen stattdessen eine Mehrwegoption anbieten oder das Mitbringen eigener Behältnisse gestatten. 

Einwegplastik in der Gastronomie

Bei dem Verzehr vor Ort ist es Gastronom:innen untersagt, Einwegbehälter aus Plastik auszugeben. Stattdessen muss wiederverwendbares Geschirr verwendet oder die Nutzung eigener Behälter für Kunden angeboten werden.  

Bei Abholung oder Lieferung von Speisen hingegen können Einwegbehälter genutzt werden, solange die Kund:innen einen Aufpreis für die Behältnisse zahlen. Auch hier muss der Aufpreis gesondert in der Rechnung aufgelistet sein. Alternativ können aber auch hier Mehrwegalternativen mit Rückgabesystem oder eigene Behälter genutzt werden. 

Einwegplastik in Unternehmen

In Firmenkantinen, Ämtern oder Institutionen gilt seit 2024 ebenfalls das Verbot von Einwegplastik. Hier muss auf waschbares Geschirr zurückgegriffen werden. Alternativ können auch hier Mehrwegbehälter oder eigene Behältnisse genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser.

Fazit: Verbot dient dem Umweltschutz

Die Niederlande setzen mit diesen Maßnahmen die EU-Richtlinie zur Reduzierung von Einwegkunststoffen um. Die Maßnahmen sollen dabei besonders die großen Müllmengen an Einwegkunststoff eindämmen und gleichzeitig die Nutzung wiederverwendbarer Alternativen stärken. Langfristig soll so die Umwelt geschützt und der Einsatz recycelbarer Stoffe gestärkt werden.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Die Plastiksteuer in Europa: aktuelle Vorgaben

Plastikmüll ist, wenn er nicht recycelt wird oder werden kann, ein erhebliches Umweltproblem. Um die Risiken durch die Plastikverschmutzung einzudämmen, hat die Europäische Union (EU) 2021 eine Plastikabgabe für ihre Mitgliedsstaaten eingeführt. Wie diese in verschiedenen Staaten umgesetzt wird, schauen wir uns im folgenden Beitrag näher an.

Die Plastikabgabe: Was ist das?

Die Plastikabgabe ist ein Mittel zur Reduzierung der Umweltrisiken durch die Plastikverschmutzung. In der EU liegt der Fokus dabei auf dem Plastikverpackungsmüll. Seit 2021 gibt es daher die sogenannte Plastikabgabe. Diese verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der EU zu einer Zahlung, die sich aus der produzierten Menge an nicht recyceltem Plastikmüll je Staat errechnet. Die Plastikabgabe soll einen Anreiz schaffen, Plastikmüll zu reduzieren. Gleichzeitig dient sie als Finanzierung für den EU-Haushalt bis 2027.  

Die Höhe der Plastikabgabe beträgt dabei 0,80 Euro pro Kilogramm nicht recyceltem Plastikverpackungsmüll. Jeder Mitgliedsstaat ist zu dieser Abgabe verpflichtet. Wie die Staaten diese Abgabe aber finanzieren, ist ihnen überlassen. Es gibt noch keine EU-rechtlichen Vorgaben zur nationalen Ausgestaltung. So zahlen einige die Abgabe aus ihren nationalen Haushalten, während andere Steuern, Gebühren oder Beiträge für bestimmte Kunststoffprodukte in ihren Ländern eingeführt haben und damit die Abgabe an die Verbraucher:innen und die Privatwirtschaft weitergeben. 

Plastiksteuer vs. Plastikgabe: Wo liegt der Unterschied?

Häufig werden die beiden Begriffe synonym genutzt. Bei der Plastikabgabe handelt es sich aber um eine EU-weit beschlossene Methode zur Berechnung der Beiträge zum EU-Haushalt, die jedes EU-Mitglied leisten muss. Mit dem Begriff der Plastiksteuer ist hingegen die Refinanzierung der Plastikabgabe auf nationaler Ebene gemeint. Diese unterliegt keinen EU-Richtlinien. Hier haben die einzelnen Mitgliedsstaaten die Gestaltungsfreiheit. Nicht in jedem Staat wird daher eine Plastiksteuer erhoben. 

Plastiksteuer für Unternehmen und Händler:innen

Um für den Verkauf von Waren und damit auch Verpackungen im Ausland compliant aufgestellt zu sein, müssen sich Unternehmen stets über die aktuellen Entwicklungen in ihren Exportländern informieren. Ob eine Plastiksteuer für Händler:innen oder Produzent:innen anfällt, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt. Auch die Ausgestaltung der Steuer unterscheidet sich auf nationaler Ebene, woraus sich Abrechnungs- und Preisgestaltungsimplikationen für Unternehmen ergeben können. So muss sich zum Beispiel damit auseinandergesetzt werden, welche Materialien oder Produkte unter die jeweiligen Steuervorgaben fallen und in welchem Teil der Lieferkette sie besteuert werden. All dies erfordert finanzielle und personelle Ressourcen, die besonders für kleine Unternehmen eine Hürde darstellen können. 

Aktuelle Vorgaben und Gesetze in Europa

Während sich einige EU-Länder ausschließlich auf Verpackungen, also sowohl Kunststoff- als auch Nichtkunststoffverpackungen, konzentrieren, ziehen andere striktere Grenzen und besteuern nur Einweg- oder nicht wiederverwendbare Kunststoffe. Auch die Herkunft der Kunststoffe oder Verpackungen spielt je nach Land eine steuerliche Rolle. So wird in einigen Mitgliedsstaaten eine Steuer auf aus dem In- und Ausland stammende Kunststoffprodukte erhoben, in anderen wiederum werden nur ausländische Kunststoffprodukte besteuert.  

Wie diese Regelungen in einigen EU-Ländern konkret aussehen, beleuchten wir hier: 

Deutschland

Deutschland plant derzeit die Einführung einer Plastiksteuer für Hersteller:innen und Importeur:innen von Einwegplastikverpackungen. Wann ein Gesetzesentwurf dazu vorliegen wird, ist allerdings noch nicht bekannt. 

Allerdings sind nach dem 2023 beschlossenen Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) Hersteller:innen und Importeur:innen ab dem 01. Januar 2025 verpflichtet, einen Beitrag an einen zentralen Fonds zu leisen. Der Beitrag errechnet sich aus den im Jahr 2024 in Umlauf gebrachten Mengen an Einwegplastik der jeweiligen Unternehmen. 

Frankreich

In Frankreich bestehen aktuell keine finalen Pläne zu einer Plastiksteuer. Hier finanziert der nationale Haushalt die Plastikabgabe. 

Mehr Infos zu Frankreich gibt es hier. 

Italien

Die Einführung einer Kunststoffverpackungssteuer war in Italien schon zu 2020 geplant. Nach einigen Verschiebungen soll sie Stand jetzt 2024 in Kraft treten. Dabei ist geplant, eine Steuer in Höhe von 0,45 Euro pro Kilogramm auf Einwegkunststoffprodukte, sogenannte „manufatti con singolo impiego“ (MACSI) zu erheben. Ausnahmen sollen dabei für Einwegkunststoffprodukte gelten, die kompostierbar sind oder für medizinische Zwecke verwendet werden. Besteuert werden sollen dabei Unternehmen, die die genannten Produkte in Italien herstellen oder aus anderen Mitgliedsstaaten nach Italien liefern. Unternehmen ohne Sitz in Italien müssen dazu einen (gesamtschuldnerischen) Steuervertreter in Italien zur Pflichterfüllung ernennen. 

Niederlande

Derzeit gibt es keine finalen Pläne zu einer Plastiksteuer in den Niederlanden. Die Einführung einer Plastiksteuer zur Finanzierung der Plastikabgabe wird aber geprüft.  

In den Niederlanden wird allerdings ein Beitrag, der nicht als Steuer gilt, auf Kunststoffverpackungen erhoben. Dabei zahlen Unternehmen, die jährlich 50 Tonnen oder mehr an Kunststoffverpackungen auf den niederländischen Markt einführen oder diese Mengen nach deren Einfuhr entsorgen, einen regulären Satz von 1,05 Euro. Ein reduzierter Satz von 0,79 Euro pro Kilogramm fällt für Unternehmen an, deren Kunststoffverpackungen einen positiven Marktwert haben und ordnungsgemäß sortiert und recycelt werden können. 

Polen

In Polen gibt es noch keine Plastiksteuer für Unternehmen. Um Verpackungsabfälle zu vermeiden, ist aber bereits seit Januar 2018 ein Gesetz zur sogenannten Recyclinggebühr in Kraft.  

Im März 2023 verabschiedete das polnische Parlament zudem ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904/EU zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffe auf die Umwelt. Durch Meldepflichten, produktabhängige Gebühren und jährliche Abgaben soll so die Menge an Einwegkunststoffen auf dem polnischen Markt reduziert werden. Die Verpflichtungen gelten dabei hauptsächlich für Unternehmen, die Produkte erstmalig auf dem polnischen Markt einführen.  

Ausländische Unternehmen, die Einwegkunststoffe nach Polen einführen, können einen Bevollmächtigten für die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermarktung ihrer Produkte benennen. 

Spanien

Seit 2023 gilt in Spanien eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungsprodukte. Damit wird unter anderem die EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe im spanischen Recht umgesetzt. Diese soll die Produktion und Verwendung von Kunststoffprodukten eindämmen. Die Steuer von 0,45 Euro pro Kilogramm fällt dabei gleichermaßen für die Herstellung, den Import und den innergemeinschaftlichen Erwerb auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen an. Einbezogen sind hierbei Einwegverpackungen mit Kunststoff, Halbfertigprodukte aus Kunststoff für kunststoffhaltige Einwegverpackungen und kunststoffhaltige Produkte, die das Inverkehrbringen von Einwegverpackungen ermöglichen.  Von der Steuer befreit sind unter anderem recycelter Kunststoff, Verpackungen, die für den Schutz, die Manipulation, die Verteilung und die Präsentation spezieller medizinischer, landwirtschaftlicher und tierärztlicher Produkte verwendet werden und Kunststoffverpackungen, die direkt von einem Hersteller in einen anderen Mitgliedstaat oder außerhalb der EU exportiert werden. Zusätzlich wird aber eine Steuer auf die Verbrennung und Ablagerung von Abfällen auf Deponien erhoben. 

Weitere Informationen zu Spanien gibt es hier. 

Fazit: Flickenteppich Plastiksteuer

Die Plastikabgabe dient unter anderem dem Umweltschutz und der Kreislaufwirtschaft. Durch aktuell noch fehlende EU-weite Vorgaben zur Umsetzung dieser Abgabe hat sie aber leider auch einen Flickenteppich an Regelungen und Gesetzgebungen geschaffen, der für international agierende Händler:innen und Unternehmen eine Hürde beim Verkauf ihrer Produkte darstellen kann. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU tätig sind, müssen daher sorgfältig die national geltenden Regelungen prüfen.   

Da die Plastiksteuer aktuell in vielen Ländern diskutiert wird, sollten Unternehmen diese jetzt schon in ihren Geschäftsstrategien bedenken und potenzielle Auswirkungen abschätzen. Flexible, ressourcenschonende Verpackungslösungen können dabei ein erster Ansatz sein.

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Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

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In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

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Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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EPR in Schweden: Die Anpassungen zu 2024 im Überblick

Schweden zeigt mit den neuen Änderungen an der Verordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: Extended Producer Resposibility kurz „EPR“) deutlich, wie Herstellerverantwortung umfassend umgesetzt werden kann. Die schwedische Regierung hat dazu grundlegende Anpassungen an der Verordnung zur EPR für Verpackungen beschlossen, die seit 2024 in vollem Umfang wirksam sind. Die Änderungen im Gesetz beeinflussen dabei verschiedenste Akteure. Warum das Ganze? Schweden verfolgt damit ein großes Ziel: Recycling soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um Rohstoffe einzusparen und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die Anpassungen nehmen nicht nur Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in die Pflicht, sondern sorgen für eine Umverteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten und betreffen Gemeinden, Produzent:innen, Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) und Pfandsysteme. Wir schauen uns die Anpassungen im Detail an:

Das bedeuten die Anpassungen für Produzent:innen und Herstellerverantwortungsorganisationen

Alle Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, PRO) beizutreten oder eine solche zu gründen. Die Tätigkeiten dieser Organisationen müssen von der schwedischen Umweltschutzbehörde genehmigt werden. Hersteller müssen sich zudem im Register der Umweltschutzbehörde registrieren und an einem Rücknahmesystem teilnehmen.

 

Das bedeuten die Anpassungen für Gemeinden und Kommunen

Seit dem 1. Januar 2024 übernehmen Gemeinden und Kommunen die operative Verantwortung für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten und ausgewählten Geschäften. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Information über präventive Maßnahmen und die korrekte Sortierung von Verpackungsabfällen. Bis spätestens 1. Januar 2027 müssen alle Kommunen ein Haustürabholungssystem für Verpackungsabfall einführen. Die Sammlung erfolgt nach Materialtypen wie Papier, Kunststoff, Metall und Glas. Zudem müssen sperrige Verpackungsabfälle sowie Materialien wie Holz, Keramik und Textilien an zugänglichen Sammelstellen oder Recyclingzentren der Gemeinden gesammelt werden.

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Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Das bedeuten die Anpassungen für Pfandsysteme:

Die aktualisierte Verordnung beinhaltet auch Bestimmungen für Pfandsysteme, wie sie bei Flaschen und Dosen angewendet werden. Die Verantwortung für diese Systeme wurde ab dem 1. Januar 2023 von der schwedischen Landwirtschaftsbehörde auf die schwedische Umweltschutzbehörde übertragen. Bestehende Systeme können ihre Genehmigung bis zum 1. Januar 2027 behalten, danach werden sie gemäß den neuen Richtlinien neu bewertet.


EPR in Schweden: Weitreichendes Engagement

Diese umfassenden Veränderungen unterstreichen das Engagement Schwedens für Umweltschutz und Recycling. Für Unternehmen, die Produkte an Endkunden in Schweden vertreiben, ist es von entscheidender Bedeutung, sich der neuen Verantwortlichkeiten bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Die EPR Schweden 2024-Verordnung repräsentiert nicht nur einen Wandel, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Bezug auf Verpackungsverantwortung, der erheblich zur Reduzierung der Umweltauswirkungen beitragen wird.

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In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

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Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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Der Präventionsplan in Frankreich: Eco-Design und Co.

Frankreich hat im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (AGEC) einen wegweisenden Schritt in Richtung nachhaltiges Eco-Design unternommen. Gemäß dieser Regelung sind alle Unternehmen, die Produkte in mindestens einem von zwölf verschiedenen EPR-Bereichen in Verkehr bringen verpflichtet, Präventions- und Eco-Design-Pläne zu vorzulegen.   

Rechtliche Grundlagen, ihre Anwendungsbereiche und die Zielsetzung

Die Umsetzung dieser Pläne basiert auf dem AGEC-Gesetz vom 10. Februar 2020 und dem Dekret Nr. 2020-1455 zur Reform der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Gemäß Artikel 72 des AGEC-Gesetzes und Artikel L. 541-10-12 des Umweltgesetzbuches müssen Hersteller:innen einen Präventionsplan vorlegen. Die EPR-Verpflichtungen gelten für zwölf Bereiche, darunter Haushaltsverpackungen, graphisches Papier, Batterien, Elektroaltgeräte, Textilien und Möbel. 

Zielsetzung des Präventionsplans in Frankreich

Für Hersteller:innen und Händler:innen von Produkten in diesen Bereichen erfordert dies die Erstellung eines Präventionsplans. Dieser Plan zielt darauf ab, nicht erneuerbare Materialien zu reduzieren, den Einsatz von recycelten Materialien zu maximieren und die Wiederverwertbarkeit der Produkte zu verbessern. Das übergeordnete Ziel besteht darin, ökologisch nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, die Ressourcen schonen, Abfälle minimieren und die Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus hinweg reduzieren. Frankreich ist in der EU damit führend in Bezug auf entsprechende gesetzliche Regelungen. 

Nutzen des Präventionsplans

Die Implementierung von Eco-Design bringt nicht nur Umweltvorteile, sondern kann auch ökonomische Vorteile durch die Reduzierung von Material- und Energiekosten, die Senkung von Lizenzentgelten für nachhaltige Verpackungen sowie die Verbesserung des Markenimages bieten. Damit ist Eco-Design ein entscheidender Ansatz für Unternehmen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten möchten. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Umsetzung des Präventionsplans

Die Erstellung eines Plans zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen und Papier ist seit 2023 für alle Anbieter:innen verpflichtend. Der Präventionsplan kann kollektiv oder individuell erstellt werden und muss die Kategorien „Reduce“, „Recycle“ und „Reuse“ umfassen. Alle fünf Jahre ist ein Folgebericht erforderlich, der eine Bilanz des vorherigen Plans enthält und die Ziele sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign für die nächsten fünf Jahre festlegt. 

Die Einreichung und regelmäßige Aktualisierung dieser Pläne bei den relevanten Rücknahmesystemen ist nach Ablauf der jeweiligen Fristen verpflichtend. Zusammenfassungen der Pläne werden alle drei Jahre von jedem System veröffentlicht und sind öffentlich zugänglich.  

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz

In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.

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PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.

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2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.

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